Was sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein?
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Waffe (§ 10 Abs. 4 des Waffengesetzes – WaffG). Er ist erforderlich, wenn ein Waffenbesitzer seine Waffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte tragen möchte. Zudem existiert der kleine Waffenschein. Dieser berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen unter erleichterten Voraussetzungen. Doch was sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein?
Was sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein?
Um einen Waffenschein zu erhalten, müssen zunächst die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte nach § 4 Abs. 1 WaffG vorliegen. Sie setzt voraus, dass der Antragsteller:
das 18. Lebensjahr vollendet hat
die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7 WaffG)
ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8 WaffG)
Lesen Sie mehr zu diesen Voraussetzungen hier: Was sind die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte?
Zudem muss der Antragsteller einen Nachweis über eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – erbringen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG).
Was sind die Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein?
Ein kleiner Waffenschein ist unter erleichterten Voraussetzungen zu erhalten. Der Antragsteller muss weder eine Sachkunde noch ein Bedürfnis oder eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage 2 zum WaffG). Es genügt daher, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie über die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügt.
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Worin besteht der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?