Mobbing am Arbeitsplatz: Steht einem Arbeitnehmer aufgrund von Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber ein Schmerzensgeldanspruch zu?
Ein Arbeitnehmer verbringt eine große Zeit seines Lebens am Arbeitsplatz. Umso schlimmer kann es sein, wenn der Arbeitnehmer durch Kollegen, den Vorgesetzten oder den Arbeitgeber gemobbt wird. Der Psychoterror kann so weit gehen, dass der Betroffene psychologische Hilfe benötigt und arbeitsunfähig wird. Steht einem Arbeitnehmer daher ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn er am Arbeitsplatz gemobbt wird?
Steht einem Arbeitnehmer aufgrund von Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber ein Schmerzensgeldanspruch zu?
Einem Arbeitnehmer kann unter bestimmten Umständen wegen Mobbings am Arbeitsplatz ein Schmerzensgeldanspruch zustehen. Denn ein solches Verhalten kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arbeitnehmers darstellen. Die Höhe des Schmerzens¬geldes richtet sich dabei je nach Einzelfall. Maßgeblich für den Betrag ist die Art, Intensität und Dauer des Mobbings und deren Folgen.
So hat das Arbeitsgericht Cottbus einer Pflegedienstleiterin ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zuerkannt, weil ihr neuer Vorgesetzter systematisch versuchte, sie zur Aufgabe ihrer Stelle zu bewegen. So machte er deren Entscheidungen über ihre Kompetenzen hinweg rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme oder sprach ihr unbegründete Hausverbote aus (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 08.07.2009, Az. 7 Ca 1960/08).
Das Arbeitsgericht Siegburg wiederum hielt ein Schmerzensgeld von 7.000 EUR für angemessen, weil ein IT-Mitarbeiter täglich Arbeitsberichte verfassen und EDV-Schrott sortieren musste, nachdem er sich über eine mangelnde Beschäftigung beklagte hatte. Der Mitarbeiter musste sich aufgrund des Mobbings psychotherapeutisch behandeln lassen (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012, Az. 1 Ca 1310/12).
Wann liegt Mobbing vor?
Es ist zu beachten, dass nicht jedes kritische Verhalten eines Kollegen, eines Vorgesetzten oder des Arbeitgebers den Vorwurf des Mobbing rechtfertigt. So können nach Ansicht des Landgerichts Lübecks grundsätzlich Maßnahmen, die arbeitsrechtlich zulässig sind, nicht Grundlage eines Schmerzensgeldanspruches sein. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitnehmer diese als belastend empfindet und hierdurch psychisch krank wird. Gleiches gelte für nur einzelne rechtswidrige Maßnahmen (Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 07.09.2000, Az. 2 Ca 1850 b/00).
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wertet Mobbing als systematisches und wiederholtes Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen, Vorgesetzte oder den Arbeitgeber (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2013, Az. 17 Sa 602/12).
Mehr Entscheidungen zum Thema Schmerzensgeld finden Sie hier: DAWR-Schmerzensgeldtabelle