Tötungs­delikte01.08.2016

Kapitalstrafsachen: Was wird unter dem Begriff des Kapital­straf­rechts verstanden?

Was verbirgt sich hinter dem Begriff des Kapital­straf­rechts?

Was wird unter dem Begriff des Kapital­straf­rechts verstanden?

Unter den Begriff des Kapital­straf­rechts fallen alle vorsätzlich begangenen Tötungs­delikte, wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge und Körper­verletzung mit Todesfolge. Seinen Ursprung hat das Wort „Kapital“ aus dem lateinischen „caput“, der „Kopf“, bzw. „capitalis“, „den Kopf“ oder „das Leben betreffend“.

Beim Kapital­straf­recht geht es somit um all die Delikte, die den Kopf oder das Leben „kosten“.

Kapital­straf­sachen werden in der ersten Instanz vor der Schwur­gerichts­kammer eines Land­gerichts verhandelt.

Wo findet man einen Rechtsanwalt für Kapital­straf­recht?

Im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) finden Sie @DAWRsearch=Kapitalstrafrecht[Rechtsanwälte, die im Kapitalstrafrecht tätig sind]@.

Quelle:refrago/rb
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