Krankmeldung20.09.2016

Hausarrest bei Krank­schreibung: Darf ein Arbeit­nehmer das Haus während einer Krank­schreibung verlassen?

Viele Arbeit­nehmer meinen, dass wer krank­geschrieben ist, das Haus nicht verlassen dürfe, sondern im Bett liegen und sich auskurieren müsse. Doch ist dies zutreffend? Muss ein Arbeit­nehmer, wenn er arbeits­unfähig krank­geschrieben wurde, tatsächlich die ganze Zeit das Bett hüten? Steht er somit unter „Hausarrest“?

Darf ein Arbeit­nehmer das Haus während einer Krank­schreibung verlassen?

Ein Arbeit­nehmer kann unter bestimmten Umständen durchaus während einer Krank­schreibung das Haus verlassen. Er steht daher nicht zwingend unter „Hausarrest“. Was ein arbeits­unfähig krank­geschriebener Arbeit­nehmer alles tun darf und was nicht, hängt maßgeblich von der jeweiligen Erkrankung ab. Der Arbeit­nehmer muss jedenfalls im Hinblick auf seine arbeits­vertrag­liche Rücksicht­nahme­pflicht gegenüber seinem Arbeitgeber all dies unterlassen, was die Genesung verzögern oder sogar verhindern würde. Im Umkehr­schluss bedeutet dies, dass er all die Dinge machen kann, welche den Krankheits­verlauf positiv oder gar nicht beeinflussen. Daher kann ein Arbeit­nehmer, während er wegen eines ein­geklemmten Nervs im rechten Arm krank­geschrieben ist, beispiels­weise ein kurzzeitiges Bewerbungs­gespräch führen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.03.2013, Az. 5 Sa 106/12).

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Rücksicht­nahme­pflicht?

Wer gegen die Rücksicht­nahme­pflicht aus dem Arbeits­vertrag verstößt, also den Genesungs­verlauf behindert, dem droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. So geschehen in einem Fall als ein arbeits­unfähig krank­geschriebener Arbeit­nehmer in der Nacht als DJ arbeitete und dabei Alkohol konsumierte (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.02.2014, Az. 2 Ca 4192/13). Das Arbeits­gericht Köln hielt in diesem Fall sogar eine Abmahnung für entbehrlich.
Es ist daher ratsam, sich bei seinem Arzt zu informieren, welche Tätig­keiten ausgeübt werden dürfen und welche nicht.

Quelle:refrago/rb
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