Alkoholfahrt10.10.2016

Mit wieviel Promille darf man noch Fahrrad fahren?

Für viele Autofahrer ist es selbstverständlich, sich nicht mehr ans Steuer zu setzen, wenn man Alkohol getrunken hat. Dieses Bewusstsein fehlt bei manchen Radfahrern. Einige meinen, man könne selbst im angetrunkenen oder gar betrunkenen Zustand noch nach Hause radeln. Doch dem ist nicht so. Vielmehr gilt auch für Fahrrad­fahrer eine Promille­grenze. Doch wo liegt diese?

Mit wieviel Promille darf man noch Fahrrad fahren?

Ein Fahrrad­fahrer sollte spätestens ab einen Promille­wert von 1,6 nicht mehr auf das Rad steigen. Denn ab diesem Wert gilt ein Radfahrer als absolut fahr­untüchtig. Wird er in diesem Fall beim Radfahren erwischt, riskiert er eine Geldstrafe oder sogar Freiheits­strafe wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Zu beachten ist aber, dass eine Straf­barkeit schon ab einem Promille­wert von 0,3 in Betracht kommt, wenn der Radfahrer zugleich alkohol­bedingte Ausfall­erscheinungen zeigt. In diesem Fall liegt eine sogenannte relative Fahr­untüchtig­keit vor.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Mit wieviel Promille darf man noch Fahrrad fahren?

  • 13. Oktober 2016 um 12:42 Uhr
    Permalink

    Gibt es eine Alkoholgrenze für Fussgänger mit der Konsequenz des FS-Verlustes? Wurde der abendliche Heimgang zu Fuß eines betrunkenen FS-Inhabers schon vor dem Hintergrund des § 315c (1) Nr. 2 a) StGB beurteilt?
    Durch Überqueren der Fahrbahn wird die Vorfahrt des Straßenverkehrs missachtet. Die Missachtung einer roten Ampel wird wohl grob verkehrswidrig sein. Das kumulative Merkmal "rücksichtslos" ist wohl dann möglich, wenn Querverkehr vorhanden ist.

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