Was muss ich über die rechtlichen Folgen einer Eigenkündigung wissen?Die Eigenkündigung kann eine folgenreiche (aber meistens gute) Entscheidung sein
Es gibt oft den Wunsch von Arbeitenden, den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Gründe dafür können vielfältig sein. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Regeln eingehalten werden müssen, wenn der Arbeitende selbst kündigen möchte. Und welche rechtlichen Folgen hat eine solche Eigenkündigung?
Wir möchten in dieser Rechtsfrage die Folgen einer Eigenkündigung beleuchten. Jeder Mensch durchläuft in seinem Leben verschiedene Stationen – das Berufsleben ist darunter die größte und wichtigste. Im Beruf verbringt man viele Lebensjahre und die meisten Menschen wechseln innerhalb ihrer beruflichen Laufbahn mindestens einmal das Unternehmen oder die Branche.
Für eine Eigenkündigung gibt es viele Gründe. Das können eine unfaire Bezahlung, ein schlechtes Arbeitsklima oder ein Interessenwechsel sein. Egal, was der Grund ist, eine Eigenkündigung hat immer ihre positiven und negativen Seiten. Man hat die Chance, sich neu zu orientieren und anderweitig erfolgreich zu sein. Allerdings muss man sich auch mit den Folgen einer Eigenkündigung auseinandersetzen.
Was ist mit dem Urlaub nach der Kündigung?
Wenn man seinen Job kündigt, fragt man sich sicher: Was ist mit dem Urlaubsanspruch nach der Kündigung?
Erst einmal muss man wissen, wie viel Urlaub einem überhaupt zusteht. Arbeitet man in einer 6-Tage-Woche, sind es pro Jahr 24, arbeitet man nur von Montag bis Freitag, sind es 20 Urlaubstage, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinzu kommt der individuelle Mehrurlaub.
Wenn man kündigt, muss der Urlaub abgegolten werden. Das bedeutet, dass dem Arbeitsnehmer das Geld ausgezahlt wird, das ihm nach der verträglichen Urlaubsvergütung zusteht. Kündigt man in der ersten Jahreshälfte oder in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, dann steht einem nur anteilige Urlaubsvergütung zu. Anders ist es, wenn man zum 31. Juli kündigt – hier wird der gesamte gesetzliche Urlaub abgegolten, der vertragliche Urlaub wird wie im Arbeitsvertrag vorgesehen abgegolten.
Bekommt man bei einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Hat man seinen Job gekündigt, ist man auf Arbeitslosengeld angewiesen. Die wenigsten schaffen es, direkt von einem Job in den nächsten zu wechseln.
Wenn man Arbeitslosengeld bekommen möchte, muss man sich bereits vor der Kündigung darum kümmern. Vorgeschrieben ist, dass man sich bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor diesem Zeitraum beim Arbeitsamt meldet. Ist die Kündigungsfrist kürzer, muss das innerhalb von wenigen Tagen passieren. Hält man sich nicht an diese Vorgaben, kann man eine Sperre von einer Woche erhalten, in der man kein Geld ausgezahlt bekommt. Bei einer Eigenkündigung geht das Arbeitsamt von einem Mitverschulden aus und verhängt ebenfalls eine Sperrzeit, es sei denn, dass diese beispielsweise vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen empfohlen wurde.
Möchte man Arbeitslosengeld beziehen, gibt es weitere Vorgaben, die man erfüllen muss. Wichtig ist, dass man in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt war und gearbeitet hat. Wie lange man Anspruch auf die Auszahlung hat und wie hoch diese ausfällt, hängt von weiteren Faktoren ab. Dazu zählen das Alter und der Zeitraum, in dem man angestellt war. Hat man zum Beispiel 20 Monate oder mehr gearbeitet, bekommt man 10 Monate Arbeitslosengeld.
Es kann psychischer Stress und Druck entstehen
Wichtig zu wissen ist, dass eine Kündigung häufig mit psychischem Stress und Druck einhergeht. Auch, wenn man Arbeitslosengeld bekommt, ist das nur vorübergehend und man sollte sich schon vor der Kündigung die Frage stellen, wie man in Zukunft sein Geld verdienen kann. Die Suche nach einer neuen Stelle kann zeitaufwändig und frustrierend sein. Man muss sich Gedanken darüber machen, was man sich von seiner neuen Stelle wünscht und wie man seine Bedürfnisse kommunizieren kann. Gleichzeitig sollte man nicht zu wählerisch sein, damit man nicht plötzlich vor einer finanziellen Krise steht. Trotzdem sollte man die Jobsuche positiv und als eine Möglichkeit sehen, sich selbst zu verwirklichen.
Fazit:
Die Folgen einer Eigenkündigung können also positiv aber auch negativ sein. Eine Eigenkündigung sollte daher gut überlegt sein.
Tipp: Eine Übersicht über aktuelle Artikel von verschiedenen juristischen Webseiten zum Thema Arbeitsrecht finden Sie bei www.recht-aktuell.de/aktuell/Arbeitsrecht.