Was versteht man im Rahmen einer Markenanmeldung unter „Nizzaklassen“?
Wer eine Ware oder Dienstleistung als Marke anmelden möchte, wird zwangsläufig mit den sogenannten „Nizzaklassen“ in Berührung kommen. Doch was ist darunter zu verstehen?
Was versteht man im Rahmen einer Markenanmeldung unter „Nizzaklassen“?
Als „Nizzaklassen“ werden die unterschiedlichen Bereiche genannt, in denen eine anzumeldende Ware oder Dienstleistung einzutragen ist. Es handelt sich um ein internationales Klassifikationssystem und beinhaltet zurzeit 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen). Der Name geht auf ein Abkommen vom 15. Juni 1957 in Nizza zurück, welches die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat dieses Abkommens.
Alle fünf Jahre werden die Nizzaklassen überarbeitet. Dabei kann es zu Klassenänderungen, Schaffung neuer Klassen oder Streichung bestehender Klassen kommen. Seit dem Jahr 2013 kommt es zudem zu jährlichen kleineren Änderungen, wie etwa Schaffung oder Streichung von Einträgen oder Umformulierungen bestehender Einträge.