Einnahmen aus Untermiete versteuern und Werbungskosten abziehen: Wann muss man Untermieteinnahmen versteuern und wie berechnet man den Anteil, der versteuert werden muss (Beispiel)?Kann die gesamte Hauptmiete als Werbungskosten von der Untermiete abgezogen werden?
Vermietet ein Mieter einen Teil seiner Wohnung unter, muss er den Untermietzins im Fall eines Gewinns versteuern. Kann der Gewinn aber dadurch verringert werden, dass die zu zahlende Hauptmiete als Werbungskosten von dem Untermietzins abgezogen wird?
Kann die gesamte Hauptmiete als Werbungskosten von der Untermiete abgezogen werden?
Die Einnahmen aus einer Untervermietung müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie über den abziehbaren Werbungskosten liegen. Ist das der Fall liegt ein Gewinn vor. Dieser muss versteuert werden. Zu den abziehbaren Werbungskosten gehört, wie bereits oben erwähnt, die Hauptmiete einschließlich der Betriebskosten. Die Hauptmiete ist jedoch nicht in voller Höhe abziehbar, sondern nur anteilig. Insofern muss berücksichtigt werden, dass die Wohnung zum Teil untervermietet wird. Der Mietanteil für die untervermieteten Räume muss im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche herausgerechnet werden. Das gleiche gilt für die Gemeinschaftsräume. Dort muss der Flächenanteil aber zusätzlich noch anhand der Zahl aller Bewohner aufgeteilt werden.
Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
Herr Mustermann zahlt für seine 100 qm große Wohnung 1.200 EUR an Warmmiete. Ein 20 qm großes Zimmer seiner Wohnung hat er für 500 EUR im Monat untervermietet. Der Anteil der Fläche des vermieteten Zimmers beträgt zur Gesamtfläche der Wohnung 20 %. Dieser Anteil ist von der Warmmiete abzuziehen. Da der Untermieter zudem den Flur, die Küche und das Bad mitbenutzt, ist deren Gesamtfläche von 30 qm ebenfalls mit zu berücksichtigen. Der Anteil der Gemeinschaftsflächen beträgt zur Gesamtfläche der Wohnung 30 %. Dies geteilt durch die zwei Bewohner ergibt 15 %. Insgesamt sind somit 35 % der Warmmiete und damit 420 EUR nicht zu berücksichtigen. Angesichts der Untermiete von 500 EUR, erzielt Herr Mustermann einen Gewinn in Höhe von 80 EUR. Dieser muss versteuert werden.