Ist Essen am Arbeitsplatz verboten?Darf ich am Schreibtisch essen?
Für viele Arbeitnehmer gehört es zum Alltag, am Arbeitsplatz zu essen. Doch in manchen Berufen kann das Essen am Arbeitsplatz zu einem möglichen Streitthema werden. Existieren Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen?
Manche Beschäftigte beginnen gleich morgens mit dem ersten Essen am Arbeitsplatz. Sie genehmigen sich nach dem Hochfahren des PCs ein Brötchen oder einen Kaffee, während sie ihre dienstlichen E-Mails überprüfen. Auch am Nachmittag kommt es vor, dass sie ein Stück Gebäck verzehren. Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob dies tatsächlich erlaubt ist. Existieren Vorschriften oder Gesetze, die regeln, was während der Arbeitszeit konsumiert werden darf?
Essen am Arbeitsplatz – Gibt es Gesetze und Vorschriften?
Gegenwärtig gibt es keine Gesetze, die das Essen im Büro oder direkt am Schreibtisch verbieten. Somit ist der Verzehr von Speisen am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Auch der Konsum eines Snacks als schnelle Energielieferung ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Es ist jedoch ratsam, eventuelle betriebliche Vorschriften oder Richtlinien zu beachten, die möglicherweise speziell für den jeweiligen Arbeitsplatz gelten können.
Im Übrigen sieht das Gesetz sogar ausdrücklich vor, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten verpflichtend ist, unabhängig davon, ob sie im Pausenraum oder im Büro genommen wird.
Regelungen in der Betriebsordnung, Hygiene- oder Arbeitsschutzvorschriften beachten
Es kann natürlich sein, dass das Essen am Arbeitsplatz ausdrücklich in einer Betriebsordnung verboten ist. In einigen Fällen können Hygiene- oder Arbeitsschutzvorschriften das Essen am Arbeitsplatz verbieten, insbesondere wenn es sich um bestimmte Maschinen oder Laborbereiche handelt. Der Arbeitgeber hat zwar das Recht, Weisungen zu erteilen und kann seinen Arbeitnehmern grundsätzlich vorschreiben, wie sie ihre Arbeit ausführen sollen. Jedoch muss dieses Weisungsrecht dem sogenannten „billigen Ermessen“ entsprechen, das heißt, es darf nicht willkürlich sein.
Ein generelles Verbot des Essens im Büro wäre nicht angemessen, wenn keine besonderen betrieblichen Gründe dieses Verbot rechtfertigen. Wenn ein Betriebsrat existiert, hat dieser auch ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Essensregeln und -vorschriften im Unternehmen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die betrieblichen Vorschriften und Richtlinien respektieren und die entsprechenden Gesetze und Mitbestimmungsrechte einhalten, um ein angenehmes und produktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Müssen Mitarbeitende mit Kundenkontakt Einschränkungen akzeptieren?
Insbesondere in Dienstleistungsberufen mit Kundenkontakt kann das Interesse des Arbeitgebers an einer positiven Außendarstellung überwiegen, weshalb Mitarbeitende möglicherweise untersagt wird, vor den Kunden zu essen. So kann es auch untersagt sein, besondere geruchsintensive Gerichte am Arbeitsplatz zu essen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein und im Wiederholungsfall sogar zu einer Kündigung führen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei hohen Temperaturen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden das Trinken nicht untersagen darf, da der Schutz der Gesundheit stets Priorität hat. In solchen Situationen kann der Arbeitgeber höchstens vorgeben, dass die Mitarbeitenden aus den vom Unternehmen bereitgestellten Gläsern trinken sollen, anstatt private Trinkflaschen zu verwenden.
Die Arbeitsgesetze und betrieblichen Richtlinien können je nach Branche und Unternehmen variieren, weshalb es wichtig ist, sich über die konkreten Vorschriften am eigenen Arbeitsplatz zu informieren und diese zu beachten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn das Essen am Arbeitsplatz untersagt ist, muss der Arbeitgeber dann Alternativen anbieten?
Ja, wenn keine Möglichkeit zur Erholung während der Pause in den Arbeitsräumen besteht, muss ein Pausenraum eingerichtet werden. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte in einem Unternehmen tätig sind oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.
Kann der Arbeitgeber mich abmahnen?
Der Verzehr von Essen am Arbeitsplatz kann in bestimmten Fällen zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen, insbesondere wenn dies betriebliche Regelungen oder Hygienevorschriften verletzt oder die Arbeitsatmosphäre negativ beeinflusst. Es ist daher ratsam, die Vorgaben des Arbeitgebers sowie geltende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf das Essen am Arbeitsplatz zu beachten, um etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Siehe auch: Arbeitspause ausfallen lassen und früher nach Hause gehen: Ist das erlaubt?
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