Darf der Arbeitgeber bei einer Krankheit ein Attest ab dem ersten Tag verlangen?
In vielen Betrieben gibt es die Regelung, dass im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich ist. In diesem Fall dürfen Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung drei Tage zu Hause bleiben, ohne dass sie einen Nachweis über ihre Erkrankung erbringen müssen. Um einen Missbrauch dieser Regelung entgegenzuwirken, kann ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Doch ist dies auch zulässig?
Darf der Arbeitgeber bei einer Krankheit ein Attest ab dem ersten Tag verlangen?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2012 entschieden, dass ein Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen kann. Zwar regelt § 5 Abs. 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber ist aber gemäß Satz 3 der Vorschrift berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei es dabei nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht bestehe, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11). Ein besonderer Anlass oder eine besondere Begründung für die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag ist somit nicht notwendig.
Wie ist denn die Lage aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Erstattung durch die Krankenkassen? Ein AG zahlt eine Umlage um im Krankheitsfall eines AN einen Teil seiner Kosten erstattet zu bekommen – muss da gegenüber den Krankenkassen die Krankheit des AN nicht nachgewiesen werden? Bleibt der AG im Fall des Krankenscheins ab Tag 4 nicht auf den Kosten bis Tag 3 sitzen?
und was ist mit dem Postweg?? Wenn mich ein Arzt heute krank schreibt, dauert es 2-3 Tage bevor der Brief mit der Post beim AG ankommt. Wenn man alleinstehend ist, hat man nun einmal niemanden, der den Brief kurz mit dem Auto vorbeibringen kann.