Bahnstreik11.03.2024

Hat man auch mit dem Deutschlandticket beim Bahnstreik einen Anspruch auf Entschädigung?Zum Entschädigungsanspruch für Inhaber des Deutschlandtickets beim Bahnstreik

Viele Inhaber des Deutschlandtickets fragen sich, welche Rechte sie haben, wenn wegen des Bahnstreiks der Zug ausfällt oder sie eine Verspätung haben?

Auch Inhaber des Deutschlandtickets haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen des Bahnstreiks zu spät ans Ziel kommen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung beim Deutschlandticket

Inhaber des Deutschlandtickets können eine Entschädigung verlangen, wenn sie wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung ihren Zielbahnhof mindestens 60 Minuten verspätet erreichen. Das gilt auch im Falle eines Bahnstreiks.

Höhe der Entschädigung

Der Entschädigungsanspruch ist mit nur 1,50 Euro allerdings nicht sehr hoch. Die 1,50 gibt es pro Entschädigungsfall. Man kann sie also mehrmals geltend machen, wenn man öfter zu spät sein Ziel erreicht.

Höchstentschädigungsbetrag

Leider gibt es einen Höchstentschädigungsbetrag. Maximal werden 25% des Wertes des Deutschland-Tickets entschädigt. Da das Deutschlandticket 49,00 Euro kostet, beträgt die aktuelle Grenze der maximalen monaltichen Entschädigung aktuell 12,25 Euro.

Bagatellgrenze beim Entschädigungsanspruch beachten

Darüber hinaus gibt es eine Bagatellgrenze für Entschädigungen. Diese liegt momentan bei 4,00 Euro. Das bedeutet, erst ab 4,00 Euro wird eine Entschädigung überhaupt erst ausgezahlt. Bei einer einmaligen Zugverspätung von über 60 Minuten hat man also einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro, bekommt gleichwohl aber dann doch nichts ausgezahlt, weil man unter der Bagatellgrenze liegt.

Tipp: Entschädigungsansprüche sammeln!

Wer öfter unterwegs ist, kann seine Entschädigungsansprüche sammeln. Es können mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit des Deutschlandtickets gesammelt werden und dann gemeinsam beim ServiceCenter-Fahrgastrechte der Deutschen Bahn oder der Fahrgastrechte-Abteilung des jeweils genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens eingereicht werden.

Siehe auch: Bahnstreik und der Weg zur Arbeit: Muss man zur Not ein Taxi nehmen, um zur Arbeit zu gelangen?

Mehr Infos: Aktuelles Recht zum Thema Bahnstreik

Quelle:refrago(pt)
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