Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein?
Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein?
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2016 entschieden, dass es für eine pünktliche Mietzahlung gemäß § 556 b Abs. 1 BGB genüge, dass der Überweisungsauftrag jeweils bis spätestens am dritten Werktag eines Monats vorgenommen wird und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist. Auf einen späteren Eingang der Miete auf dem Konto des Vermieters komme es nicht an (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15).
Ist eine Rechtzeitigkeitsklausel im Mietvertrag daher unwirksam?
Eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, dass die Miete bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein muss, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksam. Denn abweichend von § 556 b Abs. 1 BGB werde dem Mieter das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr auferlegt, die durch die Bank verursacht werden können. Ein Mieter müsse für die Gefahr, dass sich die Übermittlung des Geldes verzögert, nicht einstehen. Angesichts der schwerwiegenden Nachteile, die mit einem unverschuldeten Wohnraumverlust zusammenhängen, habe der Vermieter kein schutzwürdiges Interesse, den Mieter für Zahlungsverzögerungen verantwortlich zu machen, die auf Fehlleistungen seiner Bank beruhen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15).
Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1998 gemacht. Danach sei eine im Mietvertrag aufgenommene Rechtzeitigkeitsklausel nicht wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie sich auf laufende Mietzahlungen bezieht und die Mietvertragsparteien Kaufleute sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.1998, Az. XII ZR 195/96).
Zur rechtzeitigen Zahlung von Miete habe ich eine Frage. Wir erhalten am Letzten des Monats unsere Rente und können daher erst für den Monat Miete bezahlen. Was ist hier rechtens. Anders geht es nicht, da wir unter die Altersarmut fallen. Lydia Duft