UEFA EURO 202412.06.2024

Was muss ich zum Lärmschutz und zu UEFA-Urheberrechten und GEMA-Lizenzen für das Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft 2024 wissen?Rechtliches zum Public Viewing bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland

Bald beginnt die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland, offiziell "UEFA EURO 2024" genannt. Es wird dann auch wieder das beliebte Public Viewing geben. Aber in Sachen Lärmschutz, sowie zu den UEFA-Lizenzen und GEMA-Lizenzgebühren sollte man einiges beachten und wissen.

Die Fußball-Europameisterschaft findet in Deutschland vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 statt. Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Somit stellt sich für die Anbieter von Public Viewing die Frage nach dem Lärmschutz, weil die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht eingehalten werden können.

Besondere Lärmschutzregelungen zum Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft 2024

Die öffentlichen Übertragungen der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft in Deutschland dürfen über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Fußballfans haben die Möglichkeit, die Spiele auch spät abends und in der Nacht draußen auf Großleinwänden zu verfolgen. Am 20. März 2024 beschloss nämlich das Bundeskabinett eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die während der Fußball-Europameisterschaft Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln erlaubt. Diese sogenannte „Public-Viewing“-Verordnung wurde von den Bundesländern unterstützt und von der Bundesregierung initiiert.

Antrag auf eine „Public-Viewing“-Veranstaltung stellten

„Public-Viewing“-Veranstaltungen müssen vom Veranstalter beantragt und von den zuständigen Kommunen genehmigt werden. Für die diesjährige Fußball-Europameisterschaft der Männer erweitert die Verordnung den Handlungsspielraum der lokalen Behörden. Dadurch können öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien nun auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr rechtskonform durchgeführt werden. Ohne diese Verordnung könnten die für die Nacht geltenden Lärmschutzbestimmungen bei „Public-Viewing“-Veranstaltungen nicht eingehalten werden.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall – Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Schutz von Anwohnern

Die Kommunen müssen weiterhin im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Neben dem Publikumsinteresse müssen dabei auch Faktoren wie die Entfernung zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie der Umfang, die Anzahl und die Aufeinanderfolge der genehmigten Ausnahmen berücksichtigt werden.

Am 17. Mai 2024 hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Sie ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten. Vergleichbare Verordnungen hatte es auch schon bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gegeben.

Benötigt man eine Lizenz der UEFA für das Public Viewing?

Die UEFA unterteilt die Public-Viewing-Veranstaltungen in zwei Kategorien: nicht-kommerziell und kommerziell.

Nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen haben keinen kommerziellen Charakter. Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen hingegen beinhalten ein kommerzielles Element, wie beispielsweise das Erheben von Eintrittsgebühren oder Sponsoring durch Drittparteien.

Für beide Kategorien ist eine öffentliche Public-Viewing-Lizenz von der UEFA verpflichtend. Die Lizenz für nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen ist kostenlos, während für kommerzielle Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen.

Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht für öffentliche Übertragungen, die als kleinere Veranstaltungen gelten (siehe weiter unten), oder in kommerziellen Räumlichkeiten stattfinden, die bereits ein regelmäßiges kommerzielles Abonnement für die offiziellen UEFA EURO 2024-Übertragungspartner in ihrem Gebiet haben, wie etwa Sportbars.

Was gilt für Bars, Hotels und Restaurants?

Bars, Hotels und Restaurants, die üblicherweise schon Sportübertragungen auf Bildschirmen in ihren Räumlichkeiten zeigen und alle erforderlichen örtlichen Genehmigungen dafür haben (einschließlich eines TV-Abonnements für „gewerbliche Räumlichkeiten“ vom entsprechenden Sender), benötigen keine öffentliche Übertragungslizenz von der UEFA, vorausgesetzt, dass die Übertragungen nicht gesponsert sind und kein Eintrittsgeld verlangt wird.

Wann braucht man keine UEFA-Lizenz? Ausnahme für kleinere Veranstaltungen

Die UEFA hat angekündigt, für kleinere – auch Public-Viewing-Veranstaltungen – keine Lizenz zu verlangen, wenn die maximale Kapazität der Veranstaltungen jederzeit unter 300 Personen liegt und es keine kommerzielle Aktivierung (z. B. Sponsoring-Aktivitäten oder Eintrittsgelder) gibt.

Die UEFA weist darauf hin, dass Organisatoren solcher Veranstaltungen dennoch sicherstellen müssen, dass sie den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen entsprechen und alle geltenden örtlichen Genehmigungen und Berechtigungen einholen.

Zudem will sich die UEFA das Recht vorbehalten, diese automatische Zustimmung für solche kleineren Public-Viewing-Veranstaltungen zurückzuziehen, wenn Organisatoren nicht den Bedingungen für öffentliche Übertragungen der UEFA entsprechen und/oder nicht über die erforderlichen örtlichen Genehmigungen und Berechtigungen verfügen.

Was kostet eine UEFA-Lizenz bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 für das Public Viewing?

Wenn für Ihre kommerzielle Public Viewing Veranstaltung Lizenzgebühren anfallen, dann können Sie diese in der UEFA Tarifliste für die EM 2024 (pdf) einsehen.

Die GEMA und das Public Viewing

Neben Lizenzgebühren für die UEFA fallen beim Public-Viewing zusätzliche Gebühren der GEMA an. Die GEMA hat für die vergangenen Meisterschaften (EM oder WM) einen Sondertarif für Public-Viewing-Veranstaltungen gewährt. Das ist auch bei der EM 2024 der Fall.

Die GEMA weist darauf hin, dass bei den Liveübertragungen urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben werden. Daher hat sie mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen EM-Tarif vereinbart.

Für den Tarif kann man sich bei der GEMA anmelden und so das Recht erhalten, sämtliche Spiele der EM 2024 vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 live zu übertragen.

Zum GEMA EM-Tarif 2024: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/em2024

Fazit

Wer zur Fußball-Europameisterschaft 2024 ein Public Viewing anbieten möchte, sollte sich mit den rechtlichen Fragestellungen im Vorfeld gut auseinandersetzen, damit es im Nachhinein nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Quelle:refrago(pt)
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