Was ist Kirchenasyl?
Was ist unter Kirchenasyl zu verstehen?
Was ist Kirchenasyl?
Unter Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus durch eine Pfarrei oder Kirchengemeinde zu verstehen. Sie dient zum einen dazu, die Abschiebung von Flüchtlingen zu verhindern, denen in ihren Herkunftsländern Folter und Tod drohen. Zum anderen sollen Abschiebung verhindert werden, die mit nicht hinnehmbaren sozialen, inhumanen Härten für die Flüchtlinge verbunden sind. Durch das Kirchenasyl soll vor allem die Wiederaufnahme bzw. erneute Prüfung des Asylverfahrens bezweckt werden. Es wird zwischen dem stillen und offenen Kirchenasyl unterschieden. In den meisten Fällen wird nur die jeweilige zuständige Behörde über die kirchliche Aufnahme eines Flüchtlings informiert, um Gefahren für den Flüchtling zu vermeiden. In diesem Fall spricht man vom stillen Kirchenasyl. In manchen Fällen werden jedoch zusätzlich die Medien benachrichtigt, um öffentlichen Druck aufzubauen. Ist dies der Fall, liegt ein offenes Kirchenasyl vor.
Zu beachten ist, dass das Kirchenasyl in Deutschland rechtlich nicht verankert ist. Die Pfarreien bzw. Kirchengemeinden stützen sich insbesondere auf die in Art. 4 des Grundgesetzes geregelte Religionsfreiheit. Das Kirchenasyl wird als letzter Versuch eine Abschiebung zu verhindern und somit als ultima ratio angesehen.
Seit der Einführung der Härtefallkommission im Januar 2005 hat das Kirchenasyl an praktischer Bedeutung verloren. Denn in der Kommission sitzen im Regelfall Vertreter der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, so dass religiöse Gesichtspunkte eingebracht werden können.