Gewalt bei den Nachbarn - Wie handelt man als Außenstehender richtig?
Wenn man als Nachbar von häuslicher Gewalt erfährt, fragt man sich, wie man sich am besten verhalten soll? Dieser Rechtsfrage wollen wir in diesem Text nachgehen.
Häusliche Gewalt ist leider keine Seltenheit. Wenn Betroffene nicht selbst den Mut finden, die Vorfälle anzuzeigen, sind unter Umständen auch Sie als Nachbar gefragt. Oftmals wird man ungewollt nämlich Zeuge von häuslicher Gewalt und kann dann durch ein beherztes Auftreten schlimme Folgen verhindern. Damit die Gewalt bei den Nachbarn ein schnelles Ende findet, ist aber vor allem richtiges Handeln gefragt.
Verdachtsfall reicht aus, um die Polizei oder Jugendamt zu informieren
Als Nachbar werden Sie in den meisten Fällen nur indirekter Zeuge von häuslicher Gewalt. Schreie, gedämpftes Poltern und Co. sind aber bereits ausreichend, um die Polizei zu informieren. Sie müssen natürlich keine Beweise sammeln und sollten vor allem dann schnell zur Tat schreiten, wenn eventuell auch Kinder in Gefahr sind. Die Behörden gehen dann dem Verdachtsfall nach und ermitteln dann in weiterer Folge auch wegen §184b StGB, Kindeswohlgefährdung oder Körperverletzung. Ob Sie das Jugendamt oder die Polizei kontaktieren sollen, hängt von der akuten Dringlichkeit ab. Vermuten Sie beispielsweise „nur“ eine Vernachlässigung des Kindes, kann die Polizei oft nicht weiterhelfen. In einem solchen Fall ist es besser, sich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Droht hingegen akute Gefahr, sollte zur Sicherheit immer die Polizei alarmiert werden.
Anonyme Anzeigen und Hinweise möglich
Sie müssen als Nachbar übrigens keine Angst haben, durch eine Anzeige oder eine Meldung beim Jugendamt selbst zur Zielscheibe von Gewalt oder Konflikten zu werden. In jedem Fall wird Ihr Hinweis streng vertraulich behandelt. Beim Jugendamt beispielsweise hat man kein Interesse daran, die Daten eines Hinweisgebers zu veröffentlichen. Das ist auch immer dann der Fall, wenn die Vorwürfe am Ende entkräftet werden können. Auch die Polizei wird sich nicht dazu äußern, wer eine Anzeige erstattet hat. Diese können Sie nämlich anonym und bei Bedarf sogar online abgeben. Im Zweifelsfall ist es also immer besser, selbst zu handeln, anstatt abzuwarten, bis vielleicht ein anderer Nachbar die Courage zeigt.
Bei privaten Hilfsangeboten eher vorsichtig sein
Wenn Sie besonders hilfsbereit sind, werden Sie vermutlich auch nicht vor der eigenen Initiative zurückschrecken. Das ist jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen, da Sie selbst nie die Hintergrundgeschichte kennen. Oftmals werden Opfer von häuslicher Gewalt so manipuliert, dass sie sich nicht gegen den Täter stellen wollen oder können. Im Worst Case wird dem Täter sogar vom Hilfsangebot berichtet und Sie als unbeteiligter Nachbar geraten somit ohne Vorwarnung ins Visier. Eine solche Situation könnte dann auch schnell eskalieren, weswegen Sie hier also eher zurückhaltender agieren sollten. Beobachten Sie die Situation lieber aufmerksam und versuchen Sie so zu beurteilen, ob tatsächlich die Hilfe der Polizei oder des Jugendamts gefragt ist.
Behutsam als helfende Hand vorgehen
Wenn Sie sich doch dazu entscheiden, selbst einzuschreiten, ist behutsames Vorgehen gefragt. Konfrontieren Sie das potenzielle Opfer nie direkt mit den Vorwürfen. Versuchen Sie, verständnisvoll zu agieren und sich als helfende Hand anzubieten. Das geht natürlich nur, wenn sie alleine auf das potenzielle Opfer treffen. In Begleitung des Täters ist es absolut nicht zielführend, das Gespräch zu suchen. In einem solchen Fall würden Sie sich unnötig selbst in Gefahr bringen. Ist es nicht möglich, das Opfer alleine anzusprechen, sollten Sie sich am Ende doch lieber wieder an offizielle Stellen oder die Polizei wenden.
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