Kann nach der Bundestagswahl der alte Bundestag noch Gesetze machen?Kein Gebot der Zurückhaltung
Am 23. Februar 2025 wurde ein neuer Bundestag, der 21. Deutsche Bundestag, gewählt. Dieser ist bisher aber noch nicht zusammen gekommen. Können die bisherigen Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages noch Gesetze verabschieden?
Ist ein neuer Bundestag gewählt, so kommt der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zum ersten Mal zusammen. Dieses erste Zusammentreten des neu gewählten Bundestags nennt man auch konstituierende Sitzung (vgl. Was bedeutet konstituierende Sitzung des Bundestags?). Diese müsste spätestens am 25. März 2025 stattfinden. Mit der Konstituierung endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Offiziell erahlten die neu gewählten Abgeordneten erst mit der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages den Status eines Abgeordneten. Einen Anspruch auf die Diät haben die neuen Abgeordneten übrigens schon vorher. Dieser Anspruch entsteht mit dem Tag der abschließenden Feststellung des Wahlergebnisses durch den Bundeswahlausschuss, voraussichtlich am 14. März 2025 ( vgl. Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?)
Darf der alte Bundestag noch Gesetze verabschieden?
Es gibt keine parlamentslose Zeit in Deutschland. Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestages besteht der bisherige Bundestag weiter. Die Abgeordneten des alten Bundestages bleiben also solange für die Gesetzgebung verantwortlich bis der neue Bundestag zusammentritt. Bis dahin sind die Handlungsmöglichkeiten des alten Bundestags auch nicht beschränkt und es gibt auch kein rechtliches Gebot der Zurückhaltung.
So wäre es z.B. möglich, dass der alte Bundestag noch über die umstrittene Schuldenbremse entscheidet.
Hat der alte Bundestag überhaupt noch Sitzungen?
Der alte Bundestag hat keine Sitzungen mehr, bis das neu gewählte Parlament zusammentritt. Es wäre aber möglich, die Abgeordneten in der alten Zusammensetzung noch einmal zusammenzurufen. Sie könnten dann auch über Gesetze entscheiden. Sollten also SPD, CDU, Grüne und FDP noch über die Schuldenbremse entscheiden wollen, wäre es möglich, eine Sondersitzung des Bundestages zu terminieren.
Gab es eine entsprechende Situation schon einmal, in der der alte Bundestag noch entschieden hat?
Ja, eine solche Situation gab es 1998. Damals stand der Regierungswechsel von Kanzler Helmut Kohl (CDU) hin zu Gerhard Schröder (SPD) an. Doch bevor dieser Wechsel vollzogen wurden, machten Entwicklungen im Kosovo-Krieg eine schnelle Entscheidung des Parlaments erforderlich. Es ging um die deutsche Beteiligung an NATO-Luftoperationen. Drei Wochen nach der Bundestagswahl vom 27. September 1998 wurde der alte (13.) Bundestag am 16. Oktober 1998 zu einer Sondersitzung einberufen. Die Abgeordneten stimmten in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit dem Vorgehen der NATO gegen Jugoslawien und einer Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Luftschlägen zu. Von den 584 anwesenden Abgeordneten stimmten 503 für den Kosovo-Einsatz. Die PDS lehnte als einzige Fraktion den Antrag geschlossen ab.
Die konstituierende Sitzung des neuen – 14. Deutschen – Bundestages fand erst 10 Tage danach, am 26. Oktober 1998 statt.
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