Darf man bei einem Stau auf der Autobahn aus dem Auto aussteigen?
Kommt es auf einer Autobahn zu einem Unfall oder sind mehrere Spuren aufgrund einer Baustelle gesperrt, kann es zu einem Stau kommen. Unter Umständen geht es für lange Zeit nicht oder nur langsam voran. Ist es dem Autofahrer und den Mitfahrern in diesem Fall erlaubt, aus dem Auto auszusteigen, um sich etwa die Beine zu vertreten oder schnell ins Gebüsch zwecks Leerung der Blase zu verschwinden?
Darf bei einem Stau auf der Autobahn aus dem Auto ausgestiegen werden?
Nach § 18 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung ist es zu Fuß gehenden verboten, die Autobahn zu betreten. Demnach ist ein Aussteigen aus dem Auto bei einem Stau grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht bei einer Hilfeleistung in Notfällen. In diesem Fall darf unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt auf einer Autobahn ausgestiegen werden. Wer er aber ohne Vorliegen eines Notfalls aussteigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR rechnen. Zudem kann demjenigen ein Mitverschulden angelastet werden, sollte es zu einem Unfall kommen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2013, Az. 1 U 136/12).
In Ausnahmefällen, insbesondere bei einer Vollsperrung der Autobahn, wird die Polizei aber von einer Ahndung absehen, sollte aus dem Fahrzeug gestiegen werden. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass Rettungskräfte nicht behindert werden und man sich nicht zu weit vom Fahrzeug entfernt.
ja,da ist mann dann gezwungen in die hosezu pinkeln,was widerum ein verstoß gegen die menschenwürde wäre.
warum bei vollsperrung nicht auch noch strafzettel wegen parken auf der autobahn. oh ihr arme hirnlose gesetzgeber