Wie läuft ein Scheidungsverfahren vor Gericht ab?
Eine Ehe kann in Deutschland nur durch ein Gericht geschieden werden. Es ist daher erforderlich, dass sich zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt nimmt, damit dieser beim zuständigen Gericht den Scheidungsantrag einreichen kann (Lesen Sie dazu auch folgende Rechtsfrage: Braucht man für eine Scheidung einen Rechtsanwalt?). Doch was passiert danach? Wie läuft ein Scheidungsverfahren vor Gericht ab?
Wie läuft ein Scheidungsverfahren vor Gericht ab?
Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens kann in fünf Blöcke aufgeteilt werden:
Scheidungsantrag
Um das Scheidungsverfahren überhaupt in Gang zu setzen, muss ein von einem der Ehegatten beauftragter Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Zu welchem Zeitpunkt dies sinnvoll ist, können Sie hier nachlesen: Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden? Das Gericht wird nach Antragsstellung die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses verlangen. Vorher nimmt es die Bearbeitung des Falls nicht auf. Der Vorschuss muss vom antragsstellenden Ehegatten gezahlt werden.
Zustellung des Scheidungsantrags
Nach Eingang des Scheidungsantrags und des Gerichtskostenvorschusses veranlasst das Amtsgericht die förmliche Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten. Diesem wird vom Gericht eine Frist gesetzt, um auf den Scheidungsantrag erwidern zu können. Der andere Ehegatte kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwalts eigene Anträge, wie zum Beispiel einen eigenen Scheidungsantrag oder ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, stellen.
Versorgungsausgleich
Das Amtsgericht lässt zudem den Eheleuten Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu kommen. Diese müssen von jedem Ehegatten ausgefüllt und gegebenenfalls über den beauftragten Rechtsanwalt an das Gericht zurückgesendet werden. Das Gericht übersendet die ausgefüllten Formulare sodann an die jeweiligen Rentenversicherungsträger, damit diese die Rentenansprüche berechnen und prüfen können.
Mehr zum Thema Versorgungsausgleich finden sie hier: Versorgungsausgleich nach der Scheidung – Was muss man zum Versorgungsausgleich wissen?
Scheidungstermin
Sobald die Rentenversicherungsträger mit der Berechnung und Prüfung der Rentenansprüche der Ehegatten fertig sind, beraumt das Amtsgericht einen Scheidungstermin an. Dieser dauert im Regelfall zwischen 5 und 20 Minuten. Bei dem Termin müssen grundsätzlich beide Eheleute anwesend sein. Jedoch kann in bestimmten Ausnahmefällen auch in Abwesenheit eines Ehegatten der Scheidungstermin stattfinden. In dem Termin fragt das Gericht zumindest nach dem Einkommen, der Trennungszeit und ob beide Eheleute der Scheidung zustimmen. Weitere Informationen erfragt das Gericht nur, wenn einer der Ehegatten der Scheidung nicht zustimmt. In dem Scheidungstermin kann ein anwaltlich vertretener Ehegatte auch Anträge, etwa zum Unterhalt oder zum Sorgerecht, stellen. Kommt es dazu, kann sich das Scheidungsverfahren erheblich verzögern. Es ist daher unter dem Gesichtspunkt der Beschleunigung ratsam, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen zu haben. Es ist aber auch möglich, während des Scheidungstermins einen Vergleich über die Scheidungsfolgen zu schließen.
Scheidungsurteil
Sind sämtliche Fragen zur Scheidung geklärt, wird die Ehe in Anwesenheit beider Ehegatten geschieden. Wird zum Ende des Scheidungstermins von den Eheleuten der Verzicht zur Einlegung von Rechtsmitteln erklärt, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Wird der Verzicht nicht erklärt, wird die Scheidung erst nach Ablauf eines Monats wirksam, wenn nicht einer der beiden Ehegatten Rechtsmittel einlegt. Zu beachten ist, dass der Verzicht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt voraussetzt. Der Ehegatte selbst kann den Verzicht nicht erklären.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Lesen Sie zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Wie lange dauert eine Scheidung?
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Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.