Grünpfeil09.10.2017

Was bedeutet der grüne Pfeil an einer Ampel?

An manchen Ampeln an einer Kreuzung befindet sich ein nicht leuchtendes Schild, auf dem sich auf schwarzem Grund ein grüner, nach rechts zeigender Pfeil befindet. Was bedeutet dieser „Grünpfeil“?

Was bedeutet der grüne Pfeil an einer Ampel?

Die Bedeutung des Grünpfeils wird in § 37 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 8 bis 10 StVO geregelt. Danach ist es einem Fahrzeug­führer erlaubt, von der rechten Fahrspur nach rechts auch bei Rot abzubiegen. Voraussetzung ist aber, dass zunächst an der Haltelinie angehalten wird und eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeug­verkehrs der freigegebenen Verkehrs­richtung, ausgeschlossen ist (vgl. Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 09.01.2004, Az. 33 OWi 306 Js 20989/03). Ferner berechtigt ein Grünpfeil vor einem Kreis­verkehr nur zum Abbiegen nach rechts, um sofort bei der ersten Möglichkeit aus dem Kreis heraus­zufahren. Nicht erlaubt ist dagegen die Weiterfahrt im Kreis­verkehr (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.08.2001, Az. 2 Ss 143/01 - 3 Ws (B) 353/01).

Zu beachten ist zudem, dass keine Pflicht zum Abbiegen besteht. Wer also trotz Grünpfeils an der auf Rot zeigenden Ampel anhält, begeht keine Verkehrs­behinderung.

Zu unter­scheiden ist der Grünpfeil von einem einfeldigen Signalgeber mit Grünpfeil. Dieser erlaubt nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 Satz 12 StVO, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf, ohne vorher anhalten oder auf andere Verkehrs­teilnehmer achten zu müssen.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Regelungen zum Grünpfeil?

Hält ein Autofahrer im Falle eines Grünpfeils nicht an, bevor er nach rechts abbiegt, zieht dies eine Geldbuße von 70 Euro sowie ein Punkt im Fahr­eignungs­register nach sich. Die Geldbuße erhöht sich im Falle einer Gefährdung auf 100 Euro, eines Unfalls auf 120 Euro sowie einer Behinderung des Fußgänger- oder Fahrrad­verkehrs der freigegebenen Verkehrs­richtung auf 100 Euro. Ein Fahrverbot ist grund­sätzlich nicht zu befürchten.

Quelle:refrago/rb
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