Betriebs­kosten01.02.2018

Darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebs­kosten abrechnen?

Der Eigentümer eines Grundstücks muss eine Grundsteuer zahlen. Hat er das Haus auf dem Grundstück an einen oder mehrere Mieter vermietet, stellt sich die Frage, ob er die Grundsteuer nicht anteilig auf die Mieter als Betriebs­kosten umlegen darf.

Darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebs­kosten abrechnen?

Nach § 2 Nr. 1 der Betriebs­kosten­verordnung gehören die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks zu den Betriebs­kosten. Davon umfasst ist ausdrücklich die Grundsteuer. Aus diesem Grund ist der Vermieter grund­sätzlich berechtigt, die Grundsteuer anteilig auf die Mieter als Nebenkosten umzulegen. Voraussetzung für die Umlage­fähigkeit ist, dass im Mietvertrag wirksam eine Betriebskosten­vereinbarung getroffen wurde.

Quelle:refrago/rb
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