Darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten abrechnen?
Der Eigentümer eines Grundstücks muss eine Grundsteuer zahlen. Hat er das Haus auf dem Grundstück an einen oder mehrere Mieter vermietet, stellt sich die Frage, ob er die Grundsteuer nicht anteilig auf die Mieter als Betriebskosten umlegen darf.
Darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten abrechnen?
Nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung gehören die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks zu den Betriebskosten. Davon umfasst ist ausdrücklich die Grundsteuer. Aus diesem Grund ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, die Grundsteuer anteilig auf die Mieter als Nebenkosten umzulegen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit ist, dass im Mietvertrag wirksam eine Betriebskostenvereinbarung getroffen wurde.
Quelle:refrago/rb
#2021 (995)