Gemein­schaftliches Testament05.03.2018

Ist ein Gemein­schaftliches Testament nach der Scheidung weiterhin gültig?

Ehegatten und Partner einer ein­getragenen Lebens­partnerschaft haben die Möglichkeit ihren Nachlass durch ein Gemein­schaftliches Testament zu regeln (§ 2265 BGB, § 10 Abs. 4 des Lebens­partner­schafts­gesetzes). Dadurch werden wechsel­bezügliche Verfügungen der Ehegatten oder Lebens­partner aus dem Testament nach dem Tod des Erst­verster­benden bindend. Als besondere Ausgestaltung eines gemeinschaft­lichen Testaments gilt das sogenannte „Berliner Testament“.

Lesen Sie dazu folgenden Beitrag: Was ist ein Berliner Testament?

Doch was passiert mit dem gemeinschaft­lichen Testament nach der Scheidung? Ist es weiterhin gültig oder wird es unwirksam?

Ist ein Gemein­schaftliches Testament nach der Scheidung weiterhin gültig?

Ein Gemein­schaftliches Testament verliert grund­sätzlich mit der Scheidung der Ehe seine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraus­setzungen für die Scheidung oder Aufhebung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung oder Ehe­aufhebung beantragt oder der Scheidung zugestimmt hatte (§§ 2268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 BGB). Das Gesetz macht jedoch eine Ausnahme. So bleiben die wechsel­bezüglichen Forderungen des gemeinschaft­lichen Testaments wirksam, wenn anzunehmen ist, dass sie auch für den Fall der Scheidung getroffen sein würden (§ 2268 Abs. 2 BGB).

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

Quelle:rb
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