Muss der Vermieter brüchige Silikonfugen im Badezimmer instand setzen?
Silikonfugen können gerade im Badezimmer aufgrund der Feuchtigkeit mit der Zeit brüchig werden. Dadurch können die Fugen undicht werden und Wasser hinter der Badewanne oder Duschtasse gelangen. Brüchige Silikonfugen sollten daher erneuert werden. Doch wer ist dafür verantwortlich? Der Mieter oder der Vermieter?
Muss der Vermieter brüchige Silikonfugen im Badezimmer instand setzen?
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat im Jahr 2017 in einem Fall entschieden, dass die Erneuerung von Silikonfugen von der Instandsetzungspflicht des Vermieters gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst sei. Zudem greife keine im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel (so auch: Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011, Az. 20 C 191/11). Umfasse diese nur kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Wasser, sei die Klausel schon vom Wortlaut nicht anwendbar. Denn eine Silikonverfugung sei bereits begrifflich kein Installationsgegenstand für Wasser. Zudem unterliegen Silikonverfugungen einer gewissen Versprödung, die mit der Zeit zu Untergrundablösungen des Silikons und zu Undichtigkeiten der Fugen führen können. Man bezeichne Silikonfugen deshalb auch als Wartungsfugen, die regelmäßig im Intervall von zwei Jahren kontrolliert werden sollen und nur eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. acht Jahren haben. Aus diesem Grund, lasse sich das Problem nicht allein durch Reinigung der Dusche nach jedem Duschvorgang lösen (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017, Az. 5 C 93/16).