Mindestlohn13.11.2018

Wann und wie wird der gesetzliche Mindestlohn festgelegt?

Ein gesetzlicher Mindestlohn wurde in Deutschland mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindest­lohns – Mindest­lohngesetz (MiLoG) am 1. Januar 2015 eingeführt. Er betrug zu diesem Zeitpunkt 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde. Anfang des Jahres 2017 erhöhte sich der Mindestlohn auf 8,84 EUR brutto. Für die Jahre 2019 bzw. 2020 soll der Mindestlohn auf 9,19 EUR bzw. 9,35 EUR steigen. Doch wie und zu welchem Zeitpunkt wird die Höhe des Mindest­lohns festgelegt?

Wann und wie wird der gesetzliche Mindestlohn festgelegt?

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohn wird durch die sogenannte Mindest­lohn­kommission bestimmt (§ 4 Abs. 1 MiLoG). Sie wird alle fünf Jahre neu zusammen­gesetzt und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimm­berechtigten ständigen Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht (§ 4 Abs. 2 MiLoG). Die stimm­berechtigten Mitglieder stammen je drei aus Gewerk­schafts­kreisen und Arbeit­geber­verbänden (§ 5 Abs. 1 MiLoG). Sämtliche Mitglieder der Kommission sind nicht an Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit ehren­amtlich aus, erhalten aber eine Entschädigung (§ 8 MiLoG).
Über die Höhe des gesetzlichen Mindest­lohns bestimmt die Mindest­lohn­kommission alle zwei Jahre (§ 9 Abs. 1 MiLoG). Dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung. Die Empfehlung der Kommission wird mittels einer Rechts­verordnung der Bundes­regierung ohne Zustimmung des Bundesrats verbindlich (§ 11 Abs. 1 MiLoG).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Wann und wie wird der gesetzliche Mindestlohn festgelegt?

  • 25. November 2018 um 11:13 Uhr
    Permalink

    und wo bleibt der höchstlohn?
    kriminelle vereinigung BRD

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