Kindergeld 2019: Wie hoch ist 2019 das Kindergeld?2019 steht eine Kindergelderhöhung an
Regelmäßig wird das Kindergeld erhöht. Die letzte Kindergelderhöhung liegt jetzt schon länger zurück. Die Bundesregierung hat für 2019 eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Doch wann findet die Kindergelderhöhung 2019 statt und wie hoch ist das Kindergeld 2019?
Die Steuereinnahmen sprudeln. Nun sollen auch wieder Familien mehr davon profitieren. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es daher pro Kind zehn Euro mehr Kindergeld.
Wie hoch ist das Kindergeld bis 30. Juni 2019
Aktuell bis Ende Juni erhalten Kinder mindestens 194,- Euro Kindergeld. Für das erste und das zweite Kind werden jeweils 194,- Euro gezahlt. Das dritte Kind erhält 200,- Euro. Für das vierte und weitere Kind werden monatlich 225,- Euro gezahlt.
Eine Auflistung und Tabelle finden Sie auf der Infoseite @LINK=https://www.anwaltsregister.de/Berechnungsgrundlagen2019\Kindergeld[„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“][„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“]@
Wie hoch ist das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019
Ab dem 1. Juli zahlt der Staat für das erste und zweite Kind jeweils 204,- Euro Kindergeld im Monat. Das dritte Kind hat einen Anspruch auf 210,- Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind werden 235,- Euro im Monat gezahlt.
Eine Auflistung und Tabelle finden Sie auf der Infoseite @LINK=https://www.anwaltsregister.de/Berechnungsgrundlagen2019\Kindergeld[„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“][„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“]@
Wer profitiert von der Kindergelderhöhung 2019?
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Es erhalten die Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die sie regelmäßig versorgen und die in ihrem Haushalt leben. Das können auch Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder sein. Das Kindergeld wird meist an einen Elternteil ausgezahlt, also nicht direkt an das Kind. Ausnahmsweise kann eine Auszahlung an das Kind erfolgen, wenn es nicht bei den Eltern wohnt und einen eigenen Haushalt führt.
Grundsätzlich wird Kindergeld nur für minderjährige Kinder gezahlt. Die Kindergeldzahlung endet also, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen: der Kindergeldbezug kann auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres weitergehen, wenn sich das Kind noch in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium befindet.
Allerdings endet die Kindergeldzahlung spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Kindergeldzahlung?
Das Kindergeld wird nur gezahlt, wenn der Wohnort in Deutschland der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt. Für einige Länder gelten besondere Regelungen. Daneben gibt es auch unterschiedliche Konstellationen in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten von Eltern und Kindern, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen können.