Grillen05.07.2022

Muss man Grillen als Mieter oder Wohnungseigentümer vorher ankündigen?Vorwarnzeit für den Nachbarn

Einige Nachbarn wünschen sich eine Vorwarnzeit, um sich auf das Grillfest des anderen Nachbarn einstellen zu können. Darf ein Nachbar dies verlangen?

Das Grillen stellt eine der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen im Sommer dar. Ob mit Holzkohle, Gas oder Strom, die Deutschen gelten als Grillweltmeister. Doch Vorsicht. Wer nicht gerade über ein Gartengrundstück verfügt, kann schnell mit den Nachbarn in Konflikt geraten. Denn der mit dem Grillen einhergehende Rauch und Lärm kann so manchen Nachbarn auf die Palme bringen. Aber nicht jeder Nachbar will das Grillen gleich verbieten. Einige wünschen sich lediglich eine Vorwarnzeit, um sich auf das nachbarliche Grillfest einstellen zu können. Besteht die Pflicht zur Vorwarnung der Nachbarn?

Muss ein Nachbar das Grillen vorher ankündigen?

Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Rahmen der Nachbarschaft kann eine Vorwarnzeit tatsächlich begründen. So haben jedenfalls das Amtsgericht Bonn und das Amtsgericht Halle (Saale) entschieden.

Während das Amtsgericht Bonn im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme eine Vorwarnzeit von 48 Stunden für erforderlich hielt (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 29.04.1997, Az. 6 C 545/96), hat das Amtsgericht Halle (Saale) den Ankündigungszeitraum auf 24 Stunden beschränkt. Denn seiner Ansicht nach dürfe trotz bestehender Rücksichtnahmepflichten der spontane Charakter des Grillens nicht außeracht gelassen werden. Zudem sei eine größere Vorwarnzeit mit Blick auf die Unvorhersehbarkeiten des Wetters nicht interessensgerecht (Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 11.12.2012, Az. 120 C 1126/12).

Zu beachten ist aber, dass die Entscheidungen nur das Grillen mit Holzkohle betreffen. Inwiefern oder ob diese Urteile auch für das Grillen mit Gas oder Strom gelten, bleibt abzuwarten.

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Ein Gedanke zu „Muss man Grillen als Mieter oder Wohnungseigentümer vorher ankündigen?

  • 3. September 2013 um 13:10 Uhr
    Permalink

    Meine Schwester wohnt in einer Eigentumswohnung. Ein Mieteigentümer grillte auf einem 1.30 mtr. breiten Balkon mit Holzkohle und nahm noch ein Flüssigmittel um zu zünden.
    Es gab eine Stichflamme und das ganze Wohnzimmer stank
    fürchterlich. Nach Rückfrage bei der Stadt ist das Grillen verboten, wenn nur ein Miteigentümer dadurch eingeschränkt wird. Ich finde das Grillen mit Holzkohle auf einem Balkon soll nicht erlaubt sein. Elektrogrill ok.

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