Ist eine Tischreservierung im Restaurant verbindlich?Muss man etwas essen?
Oft ist es besser einen Tisch im Restaurant zu reservieren, um sicher zu gehen, dass man auch wirklich einen Platz bekommt. Doch ist eine solche Reservierung verbindlich?
Eine Tischreservierung ist oft erforderlich, um einen Platz in einem Restaurant zu erhalten. Doch was ist, wenn einem die Speisekarte nicht zusagt? Ist man dazu verpflichtet, Essen zu bestellen? Muss man überhaupt die Tischreservierung wahrnehmen?
Besteht die Verpflichtung zum Kommen?
Ist ein Tisch reserviert worden, besteht keine vertragliche Verpflichtung zum Kommen. Denn eine Reservierung dient lediglich der Anbahnung noch auszuhandelnder und abzuschließender Bewirtungsverträge. Dennoch können dem Wirt durch die Reservierung Kosten entstandenen sein. Er kann Aufwendungen getätigt haben, etwa durch Bereitstellung besonderer Speisen, Tischschmuck oder durch Einstellung von zusätzlichem Personal. Solche sogenannten Vorbereitungskosten kann er vom Gast ersetzt verlangen. Ebenso kann der Wert einen entgangenen Gewinn geltend machen, wenn er andere Gäste aufgrund der Tischreservierung abweisen musste (Landgericht Kiel, Urteil vom 22.01.1998, Az. 8 S 160/97).
Muss man Speisen bestellen?
Nimmt ein Gast eine Reservierung wahr, dann ist er nicht dazu verpflichtet, auch tatsächlich Speisen zu bestellen. Denn die Reservierung dient nur dazu, einen freien Tisch zu sichern. Eine Verpflichtung zum Bestellen von Speisen liegt darin nicht. Der Wirt kann nicht erwarten, dass ein Gast auch dann bestellt, wenn ihm die Essensauswahl nicht zusagt (Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 30.11.1990, Az. 6 C 464/90).
Gut zu wissen, dass die Tischreservierung nach Ansicht der Gerichte nur dazu dient, einen freien Tisch zu sichern, und keine Verpflichtung zum Bestellen von Speisen beinhaltet. Mein Onkel möchte ein eigenes Restaurant eines Tages gründen. Er hofft, dass sich seine Gäste nicht bereits wegen der Tischreservierung zur Bestellung von Speisen verpflichtet fühlen, sondern dass sie wegen des guten Rufs der Speisen bestellen möchten.
Viel interessanter ist der umgekehrte Fall; nämlich bei Reservierung und "tut uns leid haben wir vergessen" etc…
Gerade an der Steh-Würstchenbude immer wieder ein Ärgernis.