Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz 2013?
Der Regelbedarf ist der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt. Er umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nicht inbegriffen sind Kosten für die Unterkunft und Heizung (vgl. § 27a Abs. 1 und 2 SGB XII und § 20 Abs. 1 SGB II). Doch wie hoch ist eigentlich der Regelsatz?
Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz 2013?
Zurzeit gelten folgende Regebedarfsstufen:
Regel- bedarfs- stufe | Bedarfsempfänger | Regelbedarf |
---|---|---|
1 | Alleinstehend / Alleinerziehend | 382 Euro |
2 | Paare / Bedarfsgemeinschaften | 345 Euro |
3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 306 Euro |
4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 289 Euro |
5 | Kinder von sechs bis unter 14 Jahren | 255 Euro |
6 | Kinder von 0 bis 6 Jahre | 224 Euro |
Die Regelbedarfsstufen werden jährlich neu bestimmt. Daher gelten ab dem 1. Januar 1014 neue Hartz-IV-Regelsätze.
Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab 2014?
Zum 1. Januar 2014 werden sich die Regelbedarfsstufen beim sogenannten Hartz IV um 2,27 Prozent erhöhen. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (zur aktuellen Tabelle: Regelsätze für die Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe), gültig ab dem 01.01.2014).
Ausführlich dazu die Rechsfrage: Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz?##br/!#ab dem 01.01.2014?