Hängender Weihnachtsmann: Darf der Weihnachtsmann an Mietshausfassaden klettern?
Viele Mieter dekorieren zur Weihnachtszeit ihre Wohnung weihnachtlich. Für manche Mieter gehört dazu, einen kletternden Weihnachtsmann zu kaufen, der am Balkon oder an einem Fenster hängt. Doch am Weihnachtsmann, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. Was den einen freut, lässt den anderen nur den Kopf schütteln. Ist es daher erlaubt, den Balkon oder die Hausfassade mit hängenden oder kletternden Weihnachtsmännern zu verzieren?
Darf ein Balkon oder die Hausfassade mit einem hängenden oder kletternden Weihnachtsmann geschmückt werden?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Wohnungsmieter ihren Balkon mit kraxelnden Weihnachtsmännern dekorieren. Auf zwei Dinge sollten Mieter aber unbedingt achten:
Der Weihnachtsmann sollte so befestigt werden, dass er bei Sturm nicht wegfliegt und Schäden anrichtet.
Die Befestigung sollte derart gewählt werden, dass der Balkon und die Hausfassade nicht beschädigt werden.