Pfändung von Weihnachtsgeld: Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Manche Firmen zahlen ihren Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld. Wer in den Genuss einer solchen Zahlung kommt, kann sich über mehr Gehalt für den Kauf von Weihnachtsgeschenken freuen. Die Freude kann sich jedoch in Grenzen halten, wenn einem ein Gläubiger im Nacken sitzt. Denn in einem solchen Fall muss der Schuldner damit rechnen, dass sein Einkommen gepfändet wird. Die Frage ist nun, ob davon auch das Weihnachtsgeld betroffen ist. Kann ein Gläubiger auch das Weihnachtsgeld pfänden lassen?
Pfändung von Weihnachtsgeld: Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Grundsätzlich kann das Weihnachtsgeld vom Gläubiger gepfändet werden, jedoch nicht in voller Höhe. § 850a Nr. 4 ZPO regelt nämlich, dass Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, unpfändbar sind (vgl. Die Pfändung von Weihnachtsgeld: Wann darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?).
Hier ein Beispiel:
Wer ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 € erhält und über ein Bruttoeinkommen von monatlich 1.500 € verfügt, dem stehen insgesamt ein Bruttoeinkommen von 2.500 EUR und nach Abzug von Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge ein Nettoeinkommen von ca. 1.635 € zu. Nun kommt die Vorschrift des § 850a Nr. 4 ZPO ins Spiel. Die Hälfte des Arbeitseinkommens beträgt in unserem Beispiel 750 €. Jedoch ist nicht dieser Betrag unpfändbar, sondern wegen der Höchstgrenze nur 500 €. Übrig bleibt daher ein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen von ca. 1.135 €. Wie viel davon tatsächlich pfändbar ist, richtet sich wiederum nach einer Tabelle – der sogenannten Pfändungstabelle (siehe § 850c ZPO).
Hier können Sie mit dem aktuellen Pfändungsrechner berechnen, wieviel vom Arbeitseinkommen gepfändet werden kann: Zum aktuellen Pfändungsrechner
Umfasst ein Pfändungsschutzkonto auch das Weihnachtsgeld?
Um an sein Geld heranzukommen, kann der Gläubiger das Konto des Schuldners pfänden. Eine solche Kontopfändung gewährt dem Gläubiger vollständigen Zugriff auf das entsprechende Guthaben und damit auch auf das Arbeitseinkommen, welches dem Schuldner nach der Pfändungstabelle eigentlich als Freibetrag verbleiben soll. Um dies zu verhindern, gibt es das Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto). Die Pfändung von Weihnachtsgeld: Wann darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?.
Grundsätzlich kann ein P-Konto auch das Weihnachtsgeld umfassen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Freibeträge genügen, um die Zahlung von Weihnachtsgeld mit abzudecken. Ist dies nämlich nicht der Fall, entfällt der Schutz durch das P-Konto und es droht die Pfändung des gesamten Weihnachtsgelds. Um dies abzuwenden, kann der Schuldner nach § 850k Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht beantragen, die Freibeträge entsprechend der Vorschrift des § 850a Nr. 4 ZPO zu erhöhen, also um die Hälfte des Arbeitseinkommens, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 500 €.
Ihre Ausführungen sind undeutlich, also nicht konkret und Ihre Berechnung ist falsch!!!
siehe 850 e ZPO zu brutto und netto
Ihre Ausführungen sind undeutlich, also nicht konkret und Ihre Berechnung ist falsch!!!
Der Amtsschimmel wiehert – der Aufwand für die Inanspruchnahme der Freistellung von 500€ ist zu hoch. Die Möglichkeit kennen wahrscheinlich viele Schuldner nicht. Warum ist es nicht möglich, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, diesen Freibetrag sofort in Abzug zu bringen? Das sparte enorme Kosten und Zeit bei den Rechtspflegern, die wir für die Bearbeitung von Asylanträgen benötigen.
Hilfe, mir sagt die performa das es so nicht mehr stimmt, die legen jetzt mein komplettes Nettogehalt inklusive des Weihnachtsgeld zu Grund. Wie kann ich das jetzt noch ändern.
Denen liegt angeblich ein Urteil von 2012 vor aus dem hervorgeht das die € 500,00 nicht mehr abgerechnet werden dürfen.
Ich habe nicht viel Zeit dagegen vor zu gehen.