Aufzug geht nicht08.09.2016

Miet­minderung bei Ausfall des Fahrstuhls: Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern?

Ein Fahrstuhl im Haus erleichtert das Leben ungemein, vor allem für diejenigen Mieter, die in höher­gelegenen Stockwerken wohnen. So kann man schnell und bequem schwere Sachen über mehrere Stockwerke transportieren. Im Alter oder Krankheits­fall erspart man sich durch einen Fahrstuhl das mühevolle Treppen­aufsteigen und -absteigen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Fahrstuhl ausfällt. Zwar kann ein Mieter in einem solchen Fall mehrere Rechte gegen seinen Vermieter geltend machen. Aber gehört dazu auch das Recht zur Miet­minderung?

Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern?

Ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, liegt also ein Mietmangel vor, so steht dem Mieter ein Recht zur Miet­minderung zu (§ 536 Abs. 1 BGB). Ein solcher Mietmangel ist in dem Ausfall eines Fahrstuhls zu sehen, da die Un­benutzbar­keit eine Beeinträchtigung darstellt. Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn der Mieter im Erdgeschoss wohnt und daher auf die Nutzbarkeit des Fahrstuhls ohnehin nicht angewiesen ist. In einem solchen Fall wird der Mieter im Gebrauch seiner Wohnung nicht beeinträchtigt.

In welcher Höhe kommt eine Miet­minderung in Betracht?

In welcher Höhe eine Miet­minderung wegen des Ausfalls eines Fahrstuhls in Betracht kommt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Stockwerk der Mieter wohnt und für wie lange der Fahrstuhl ausfällt. Vereinfacht lässt sich sagen, dass umso höher der Mieter wohnt, desto größer die Minderungs­quote. Das Amtsgericht Berlin-Mitte verwies in diesem Zusammenhang aber darauf, dass sich der Minderungs­satz nicht je Stockwerk um 1 % erhöht. Denn dies würde den mit dem Fahrstuhl­ausfall verbundenen Einschränkungen nicht gerecht (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil from 03.05.2007, Fn. 10 C 3/07).Im Einzelnen haben die Gerichte folgende Minderungs­quoten für angemessen gehalten:

Zur Vertiefung des Themas Miet­minderung: – Berechnung Mietminderung: Wie wird eine Mietminderung berechnet (Beispiel)?

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3 Gedanken zu „Miet­minderung bei Ausfall des Fahrstuhls: Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern?

  • 18. Februar 2017 um 11:03 Uhr
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    In dieser Woche ist Personenaufzug für 26 Std. ausgefallen. Da ich 100% Schwerbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen bin konnte ich an diesem Tag einen anberaumten Termin zur Fusspflege nicht wahrnehmen und die Behandlung wurde mir privat in Rechnung gestellt. Meine Frage hierzu ist: "Muss der Vermieter sofort nach Bekanntgabe das der Fahrstuhl ausgefallen ist den Reparaturauftrag erteilen oder kann er die notwendige Reparatur – wegen zusätzlicher Kosten – auch auf den nächsten Tag verschieben ? Kann ich den Vermieter für die mir dadurch entstandenen Kosten für die Fusspflege in Regress
    nehmen. Bemerken möchte ich noch das ich zum Verlassen der
    Wohnung – auf der zweiten Etage – unbedingt den Aufzug benötige. MfG Werner Klippel

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  • 27. Februar 2015 um 12:16 Uhr
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    Was die Gerichte m.E. völlig unberücksichtigt lassen:
    Die Mieter einer EG-Wohnung sind zwar auf die Nutzbarkeit des Fahrstuhls „ohnehin“ nicht angewiesen: Aber: Sie bezahlen für die Nutzbarkeit des Fahrstuhls – ohne dass sie ihn benutzen – mit!

    Antwort
  • 25. Juli 2014 um 16:27 Uhr
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    ohh was nutzt mir ne Mietminderung wenn ich weder in die Wohnung kann noch aus dem haus raus ( Rollifahrer)Mein Behindertenbegleithund muss auch raus .. der kann weder 12 noch 16 Tage aushalten .

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