Darf man einmal im Jahr laut feiern?Gerichtsurteil des Amtsgerichts Bremen zum Thema "laut feiern"
Egal ob Silvester, bestandene Prüfungen oder Geburtstage, Anlässe zum Feiern gibt es mehr als genug. Damit die Party auch richtig stimmungsvoll wird, darf natürlich weder Alkohol noch Musik fehlen. In Kombination kann beides aber sehr schnell zu einer erheblichen Lärmbelästigung führen. Vor allem in den Nachtstunden, wenn die Feier auf ihren Höhepunkt zugeht, können sich die Nachbarn durch das ausgelassene Feiern in ihrer Ruhe gestört fühlen. Wenn man sich dann als Nachbar über den lauten Lärm beschwert, hört man gern einmal, dass man einmal im Jahr doch laut feiern dürfe. Doch ist dies tatsächlich der Fall? Darf man einmal im Jahr laut feiern?
Darf man einmal im Jahr laut feiern?
Wer in der Nachbarschaft von anderen wohnt, muss auf diese auch Rücksicht nehmen. Es ist zwar klar, dass nicht gleich jedes Geräusch, das mit dem Wohnen zusammenhängt als Lärmbelästigung anzusehen ist und daher zu unterlassen ist. Jedoch sind übermäßige Lautstärken zu vermeiden. Insbesondere in den Nachstunden ist von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe zu wahren. Diese Vorgaben gelten für Feiern ebenso. Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen. Wer daher innerhalb der Nachtruhe zu laut feiert, der kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG begehen und neben einer Geldbuße auch einen Polizeieinsatz riskieren.
Laute Musik und Krach – was macht die Polizei, wenn sie vor der Wohnungstür steht?
In einer gesonderten Text befassen wir uns mit der Frage: Was macht und darf die Polizei tun, wenn sie wegen lauter Musik vor der Wohnungstür steht?
Gerichtsurteil des Amtsgerichts Bremen zum Thema „laut feiern“
Das Amtsgericht Bremen entschied zwar bereits im Jahr 1957, dass es einem Nachbarn durchaus abverlangt werden könne, die ein oder andere kleine Feier im Jahr zu ertragen, selbst wenn diese bis nach Mitternacht geht. Die damit einhergehenden Geräusche müsse ein Nachbar als zumutbar hinnehmen. Es verwies zugleich aber darauf, dass spätestens um 22 Uhr die Geräusche auf ein Minimum reduziert werden müssen (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 06.06.1957, Az. 15 C 2658/57). Oft wird aus diesem bald 50 Jahre alten Urteil gefolgert, dass man einmal im Jahr laut feiern darf. Das steht aber so nicht in diesem Urteil und die Annahme, dass man laut feiern dürfe, ist daher leider falsch.
Sich mit den Nachbarn absprechen
Wer also mal etwas lauter feiern möchte, sollte sich unbedingt das Einverständnis seiner Nachbarn einholen. Ein Aushang, der auf eine kommende Feier hinweist, genügt dazu nicht.
jeder hat sich so verhalten das niemand unnötig belästigt wird,egal wie und wodurch.musik z.B hat IMMER auf zimme lautstärke zu sein.
möcht man mal feiern,sollte man die nachbarn die es stören könnte mit einladen.
die info stammt von meinem anwalt
Das ist leider so eine, nicht auszurottende, Annahme, die immer wieder als Anlass für Feiern bis zum frühen Morgen angegeben wird. Und nur einmal zur Verdeutlichung, ich habe Nachbarn, die feiern wenn der geliebte Fussballverein gewonnen hat, 1 x im Jahr, wenn Vater Geburtstag hat, 1 x im Jahr, wenn die Frau Geburtstag hat, 1 x im Jahr zum Hochzeitstag, jeweils 1 x im Jahr, wenn eines der 3 Kinder Geburtstag hat, so ein Kindergeburtstag fängt als Kindergeburtstag nachmittags um 15 Uhr an und endet für die anwesenden Erwachsenen lautstark morgens gegen 3 oder 4 Uhr, alles ist ja nur 1 x im Jahr und zwar pro Person. Was bitte soll man gegen so ein Argument sagen? Die Polizei kommt nicht, weil 1 x im Jahr ist es ja erlaubt laut zu feiern! Es ärgert alle, aber niemand sagt etwas! Und ich habe aufgegeben. Ich stecke mir Stöpsel in die Ohren umd mache alles fest zu.
Es gibt eben Leute, die sind einfach nur frech und frech kommt eben weiter! ist das nicht immer und überall so!?