03.04.2014

Ausrutschen im Badezimmer eines Hotels: Haftet der Betreiber eines Hotels für einen Sturz in der Dusche oder Badewanne?

Wer in den Urlaub fährt und ein paar Tage entspannen will, bucht in der Regel ein Hotel. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Aufenthalt abrupt dadurch beendet wird, dass man in der Dusche oder Badewanne ausrutscht und sich verletzt. Der Ärger über den vorzeitigen Abbruch des Urlaubs kann so groß sein, dass man schnell nach Schuldigen sucht. Nicht selten wird der Hotelbetreiber für den Sturz verantwortlich gemacht. Doch haftet dieser wirklich für einen Sturz im Badezimmer?

Wer haftet, wenn man im Hotelbadezimmer ausrutscht?

Grundsätzlich ist die Frage der Haftung des Hotelbetreibers für jeden Fall einzeln zu beantworten. Eine Haftung kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn der Hotelbetreiber seine Pflicht, den Hotelgast für Schäden zu bewahren, schuldhaft verletzt hat, er also für den Sturz verantwortlich ist.

Dies wird jedoch in den seltensten Fällen angenommen. Insofern halten die Gerichte den Hotelgast für einen Sturz für allein verantwortlich. Für jeden Hotelgast sei die Gefahr eines feuchten und damit rutschigen Bodens erkennbar. Er müsse sich daher entsprechend vorsichtig bewegen. Kommt er dennoch zu Fall, so gehöre dies zum allgemeinen Lebensrisiko. Dafür hafte nicht der Hotelbetreiber (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2011, Az. 1 U 243/11 und Landgericht Rottweil, Urteil vom 02.02.1977, Az. 2 O 772/76). Dieser sei vor allem nicht dazu verpflichtet Haltegriffe im Dusch- bzw. Badewannenbereich anzubringen (vgl. Landgericht Koblenz, Urteil vom 26.09.2007, Az. 12 S 83/07 , ebenfalls Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 13.06.2006, Az. 1 O 81/06 und Amtsgericht Neuwied, Urteil vom 02.03.2007, Az. 4 C 1527/06).

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Ein Gedanke zu „Ausrutschen im Badezimmer eines Hotels: Haftet der Betreiber eines Hotels für einen Sturz in der Dusche oder Badewanne?

  • 30. Januar 2018 um 14:39 Uhr
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    bisher ist es einem dieser Richter/in nicht passiert, das sie in einer Hotelbadewanne mit Dusche ausgerutscht sind! Sie würden anders Urteilen mnüssen…, das in jedem kleinen WC für behinderte ect.pp ähnliches vorhanden sein muss und genauso ist es mit einem Badewannen integrierter Dusche!
    Wenn ein Hotel in seinem Baderaum nur Badewanne mit Dusche anzubeiten hat so muss dafür ein Nothaltebügel vorhanden sein…., genauso wie in einer Straßenbahn Bus oder Bahn ect.pp.
    Kein Mensch rutscht aus gefallen aus sondern nur dadadurch das er das benutzt was beim Duschen/Baden unbedingt Notwendig ist…, Seife und die ist nun mal sehr sehr Glatt und deshalb muss ein Haltebügel und Neuerdings Stopp Boden in der Wanne vorhanden sein…! Das hat nicht´s mit "AUFPASSEN" zu tun.., sonst wären ja auch alle üblichen Hilfen "obsolet"! Ihr Richter richtet nach Recht und Gewissen und nicht nach "naja hätte ja aufpassen können!

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