Mobiltelefon10.03.2016

Darf man an einer roten Ampel mit dem Handy telefonieren?

Ohne Mobiltelefon geht heute niemand mehr aus dem Haus. Es wird überall mit hingenommen, auch mit ins Auto. Natürlich darf während der Fahrt nicht telefoniert werden, aber was ist, wenn ich an einer roten Ampel stehe und das Handy klingelt? Darf ich den Anruf annehmen und kurz telefonieren?

Besteht das Telefonverbot auch vor einer roten Ampel?

Steht man mit seinem Auto vor einer roten Ampel und ist der Motor ausgestellt, so darf mit dem Handy telefoniert werden. Dies stellt keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss from 06.09.2007, Fn. 2 Ss OWi 190/07). Vielmehr ist dieser Fall ausdrücklich gemäß § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO gestattet. Der Begriff des „Stehens“ setzt auch keine gewisse Dauer voraus oder verweist auf eine bestimmte Verkehrssituation hin. Daher ist ein längeres Stehen, wie zum Beispiel bei einem Stau oder einer Bahnschranke, nicht erforderlich (vgl. Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss from 29.09.2006, Fn. 3 Ss OWi 1050/06).

Doch es ist Vorsicht geboten. Nur bei Auschalten des Motors liegt kein Verstoß gegen das Handyvervot vor. Bleibt man nämlich an einer roten Ampel stehen ohne den Motor auszuschalten, ist das Telefonieren mit dem Mobiltelefon nicht erlaubt (vgl. Oberlandesgericht Celle, Beschluss from 24.11.2005, Fn. 211 Ss 111/05 (Owiz)).

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5 Gedanken zu „Darf man an einer roten Ampel mit dem Handy telefonieren?

  • 15. September 2014 um 21:13 Uhr
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    Nicht jeder fährt so gut Auto wie Vettel. Wir sollten uns langsam mal entscheiden, allen anderen das Autofahren zu verbieten, denn wer nicht genauso gut fährt, gefährdet unnötig den Verkehr mehr als er. Er wird vermutlich auch mit Telefonieren bei der Fahrt den Verkehr weniger gefährden, als "Muttern" mit 20 Jahre ungenutztem Führerschein, weil "Vatern" (wegen des Mainstreams: oder umgekehrt) sonst immer fährt.
    Zweifellos sind aber alle Bürger zunehmend viel zu dumm oder verantwortungslos, auch nur irgendetwas noch ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu überlassen und Unterschiede sind bekanntlich durch den Gleichheitsgrundsatz abgeschafft.
    Unsere Regierung und Verwaltung sind hingegen gebenedeit durch Wahl und Amt.
    Leute setzt Euren Helm auf, bevor ihr eine Treppe begeht. Auch der Hürdenläufer, jede Beschränkung würde bald zur Alters- wie auch Babydiskriminierung. Nehmt immer einen Rollator mit zur Prozession, damit ihr nicht bei der Lobpreisung der heiligen Dreifaltigkeit unseres "freiheitlichen" Mama, Papa und Sohn Staates (wo bleibt übrigens die Tochter?) im Überschwang der Begeisterung für dessen alle bis zur Unverletzlichkeit lähmenden Fürsorge nieder getrampelt werden könnt.
    Und passt immer auf, dass auch kein Feigenblatt bei diesem Schutz übersehen wird.

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  • 6. April 2013 um 10:37 Uhr
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    Ich seh immer wieder Leute im Straßenverkehr, die telefonieren. Besonders schlimm finde ich es, wenn beim Abbiegen telefoniert wird. Da sollte der Führerschein für 2 Monate abgenommen werden.

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    • 13. September 2014 um 20:06 Uhr
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      So ein Quatsch, dann dürfte man im Auto auch nicht rauchen, essen, oder Kinder transportieren, nach denen man sich auch schon mal plötzlich umdrehen muss, wenn es Geschrei oder Streit gibt.

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    • 26. Oktober 2014 um 11:47 Uhr
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      Da stimme ich voll zu – die Strafe müsste höher sein, damit es endlich ein Ende damit hat – Es ist nämlich kein Kavaliersdelit – es kann zu lebensgefährlichen Situationen führen.

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      • 24. Februar 2015 um 10:59 Uhr
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        Der Meinung bin ich auch. Einmal umdrehen zum schreienden Kind und der Schein müsste für mindestens 2 Monate weg sein!!

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