Wie viel verdient ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments?
Wer als Abgeordneter im Europäischen Parlament sitzt, hat in der Regel keine Zeit nebenbei arbeiten zu gehen, um Geld zu verdienen. Aus diesem Grund steht den Europaabgeordneten ebenso ein Verdienst zu, wie den Abgeordneten der nationalen Parlamente. Doch wie hoch ist dieser Verdienst?
Wie viel verdient ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments?
Was ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments verdient, regelt das Abgeordnetenstatut. Nach diesem stehen einem Europaabgeordneten mehrere Ansprüche zu, die allesamt aus dem EU-Haushalt gezahlt werden. Dazu die folgende Übersicht:
Entschädigung
Dem Abgeordneten steht zunächst ein monatliches Gehalt, in Form einer Entschädigung zu. Diese beträgt 38,05 % des Gehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof und beläuft sich somit auf 8.020,53 € brutto. Davon abzuziehen ist die EU-Steuer sowie der Unfallversicherungsbeitrag, so dass ein Abgeordneter netto etwa 6.300,00 € verdient. Den Mitgliedsstaaten steht es zudem frei auf die Entschädigung innerstaatliche Steuern zu erheben, solange eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Übergangsgeld
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, steht ihm regelmäßig ein Übergangsgeld zu. Die Höhe des Übergangsgelds bestimmt sich nach der Entschädigung. Der Anspruch steht dem Abgeordneten für so viele Monate zu, wie er Jahre als Abgeordneter tätig war. Er erhält aber für mindestens sechs und höchstens 24 Monate das Übergangsgeld.
Ruhegehalt
Wer als ehemaliger Europaabgeordneter das 63. Lebensjahr vollendet hat, hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts beträgt 3,5 % der Entschädigung für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats. Die Höchstgrenze liegt jedoch bei 70 %.
Hat der Abgeordnete die Wahl zwischen Übergangsgeld und Ruhegehalt, so muss er sich zwischen eins von beiden entscheiden.
Spesen
Zudem steht dem Abgeordneten eine monatliche Spesenvergütung von 4.299,00 € zu, um damit zum Beispiel die Kosten für die Büroausstattung, für die Telefonrechnungen oder für das Porto zu decken.
Reisekostenersatz
Die Abgeordneten dürfen die Kosten, die für die Reisen zwischen den beiden Sitzen des Parlaments entstehen, ersetzt verlangen. Dazu ist die Vorlage entsprechender Quittungen erforderlich. Zudem ist der Kostenersatz auf den Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse, einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder 0,50 € pro Kilometer für Reisen mit Privatfahrzeugen beschränkt. Hinzu kommt eine pauschale Vergütung für sonstige Reisekosten, wie etwa Mautgebühren oder Reservierungskosten.
Weiterhin werden dem Abgeordneten die Reise- und Unterkunftskosten erstattet, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats entstehen. Erforderlich ist dafür die Vorlage einer Quittung. Der Kostenersatz ist jedoch auf 4.243,00 € im Jahr beschränkt.
Tagegeld
Nimmt der Abgeordnete an einer Sitzung des Europäischen Parlaments teil, so erhält er ein Tagegeld von 304,00 €. Findet die Sitzung außerhalb der EU statt, so steht ihm nur ein Tagegeld von 152,00 € zu.
Kostenersatz für Personalausstattung
Ein Abgeordneter kann darüber hinaus Assistenten einstellen, die ihm bei der Parlamentsarbeit unterstützen. Dazu steht dem Abgeordneten ein monatlicher Betrag von 21.209,00 € zur Verfügung.
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Wow, ein Soldat im Kriegsgebiet bekommt einen Auslandszuschlag von max. 110 EUR am Tag und riskiert sein Leben! Aber für die Teilnahme an der Sitzung im EU-Parlament gibt es 304 EUR – Unfassbar!!!! Warum bekomme ich als Arbeitnehmer eigentlich kein Tagegeld neben meinem Gehalt, nur weil ich meinem Job nachgehe?
Hallo,
ich habe schon einiges über die bezahlung der EU-Abgeorneten gelesen,aber was hier geschrieben steht,schlägt dem Faß den Boden aus!
Kann man den Abgeordneten nicht bitte noch viel mehr bezahlen,die müssen ja so hart arbeiten.
In Wirklichkeit machen die Lobbyisten die ganze Arbeit!
Armes Europa das kann nichts werden wenn es nur Reiche und Arme gibt
Wie hoch ist nun das Jahresgehalt eines "Beispiel-Parlamentariers", der 700 km Arbeitsweg oder einen anderen Weg hat und tatsächlich an den Sitzungen in Brüssel teilnimmt?
Im Parlament sitzen ja meist bloss 30 von 500 Parlamentariern, die andern haben bloss Papier auf dem Tisch, das wohl abends in den Rundordner (Abfalleimer) entsorgt wird.
Dies ist wohl eine schwierige Aufgabe, die konkreten Zahlen zu liefern, ein konkrete Beispiel fürs Verständnis einzelner Interessierten aus der Grosszahl und Uebermacht der Bürger würde hier reichen, ich nehme an, von den "Eingeweihten" nimmt sich niemand die Zeit und den Aufwand auf sich, diese Rechnung wahrheitsgetreu darzustellen, man wird lieber gewählt.
Der Kenner geniesst, und schweigt…