27.06.2014

Lärmbelästigung durch Public Viewing bei der Fußballweltmeisterschaft: Kann man sich als Nachbar gegen Public Viewing bei der WM wehren?

Das Public Viewing ist ein integraler Bestandteil einer jeden Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaft. Unter freiem Himmel gesellen sich Fußballbegeisterte zusammen, um gemeinsam das Spiel ihrer jeweiligen Lieblingsmannschaft zu erleben. Oft schaukeln sich dabei die Emotionen so hoch, dass lautstarke Unmutsäußerungen oder Freudenschreie ertönen. Doch nicht alle werden vom Fußballfieber während einer WM oder EM angesteckt. Vielen ist sie schlichtweg egal und sie fühlen sich belästigt durch die lärmenden Fußballfans. Doch was kann man dagegen tun? Kann man sich gegen Public Viewing zur Wehr setzen?

Kann man sich als Nachbar gegen Public Viewing bei der WM wehren?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit gegen ein Public Viewing vorzugehen. Liegt einer solchen Veranstaltung eine Genehmigung einer Behörde zugrunde, so kann der davon betroffene Nachbar Widerspruch einlegen bzw. vor Gericht ziehen. Die Erfolgsaussicht eines solchen Vorgehens hängt aber maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel werden nämlich zu einer WM oder EM Ausnahmen gemacht, so dass sich ein Betroffener nur eingeschränkt zur Wehr setzen kann. So wird es dem Veranstalter eines Public Viewing regelmäßig erlaubt unter bestimmten Auflagen auch nach 22 Uhr und somit während der Nachtruhe Spiele zu übertragen. Solche Auflagen können etwa das Verbot von lärmerzeugenden Instrumenten und die Abkehr der Lautsprecher von der Wohnbebauung regeln.
Aus einem solchen Grund scheiterte ein gerichtliches Vorgehen eines Grundstückseigentümers gegen die Genehmigung eines Public Viewing auf einem benachbarten Vereinsgelände. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier sei für viele Menschen aufgrund des entfernt liegenden Austragungsortes der Weltmeisterschaft das Public Viewing die einzige Möglichkeit, die Spiele in größerer Gemeinschaft mit anderen live zu verfolgen. An diesem Gemeinschaftserlebnis bestehe auch ein großes Interesse. Es beanstandete daher nicht die behördliche und mit Auflagen versehene Genehmigung der Veranstaltung (Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 13.06.2014, Az. 3 L 658/14.MZ, bestätigt durch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2014, Az. 1 B 10544/14.OVG).
Weiterhin ist es möglich die Polizei oder das Ordnungsamt einzuschalten. Ein solches Vorgehen erscheint aber angesichts der oben genannten Gründe wenig erfolgsversprechend.
Zudem kann der Betroffene den Veranstalter direkt auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn die Lärmbelästigung unzumutbar werden sollte. Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, hängt wieder entscheidend vom Einzelfall ab.

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2 Gedanken zu „Lärmbelästigung durch Public Viewing bei der Fußballweltmeisterschaft: Kann man sich als Nachbar gegen Public Viewing bei der WM wehren?

  • 27. Juni 2016 um 12:27 Uhr
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    Gegen öffentliche Übertragungen von Fußballspielen der deutschen Nationalmannschaft einer WM oder EM kann man als betroffener Nachbar zwar formal vorgehen. Allerdings ist man in der Sache ist man allerdings vor Gericht derzeit absolut chancenlos. Auch haben diese Veranstaltungen inzwischen im Regelfall ein Beschallungskonzept und halten gewisse Mindeststandards ein, wie z. B. die Beschränkung auf Spiele unter Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft sowie das Verbot des Mitbringens von lärmerzeugenden Instrumenten. Derartige Maßnahmen haben im Laufe der Jahre zu Verbesserungen geführt. Zudem hat das "Public Viewing" sein Zenit inzwischen wohl überschritten. Dies führt ebenfalls zu einer gewissen Abmilderung. Das grundsätzliche Problem aus Sicht der Nachbarn besteht derzeit allerdings immer noch. Seriöse Gemeinden sind zumindest dazu übergegangen, derartige öffentliche Veranstaltungen nicht mehr in historischen Innenstädten zuzulassen.

    Sofern es sich nicht um eine öffentlich genehmigte, sondern eine private Veranstaltung handelt (z. B. Gastronomie), können die Erfolgsschancen bei Gericht je nach Einzelfall anders zu beurteilen sein.

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  • 30. Juni 2014 um 10:06 Uhr
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    Ja, so ist es. Leider kann ich nicht verlangen, dass die Gaststätte im Nachbarhaus das public viewing unterlässt und muss es ertragen. Das Gemeinschaftsgefühl von Fußballfans wiegt schwerer als das Ruhebedürfnis einer einzelnen Frau. Der Wirt versucht zwar, nachdem ich ihn mit vielen Anrufen dazu gezwungen habe, den Lautstärke zu dämpfen und vor allem die Zwischen- und Vorberichte auf Zimmerlautstärke einzustellen, aber wenn es "die Leute" wollen, dreht er halt auf. Es sitzen max. 30-40 Leute da unten, teilweise auch auf dem Bürgersteig, den er mit Tischen und Stühlen belegt hat und dort auch bedient.
    Auf meine Beschwerde beim Amt für Öffentliche Ordnung war nur zu erfahren, dass er angewiesen wurde, auf Ruhe nach dem Spiel zu achten und die Lautsprecher entsprechend auszurichten.
    Jedenfalls bin ich froh, dass mein Gebet erhört wurde und es hier regnerisch und naßkalt ist, so dass ich denke, dass nicht viele heute Abend draußen sitzen und die Lautstärke nicht volles Maß erreicht. Ansonsten rufe ich die Polizei, mein Nervenkostüm ist genug strapaziert.

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