Darf ich Lichterketten an meinem Balkon und meinen Fenstern anbringen?
Das Weihnachtsfest ist ein strahlendes Fest. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viel und gern geschmückt wird. Die Wohnung wird hübsch dekoriert und Lichterketten werden an den Balkonen und Fenstern der Wohnungen angebracht. Aber nicht jedem gefällt das. Vor allem der Vermieter kann sich daran stören. Aber darf er deswegen gleich die Beseitigung verlangen? Und wie ist es im Fall von Wohnungseigentum? Benötigt man die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer?
Bedarf es zur Anbringung einer Lichterkette der Erlaubnis des Vermieters?
Zur Anbringung einer Lichterkette auf dem Balkon oder an den Fenstern bedarf es keiner vorherigen Erlaubnis des Vermieters. Denn es ist verbreitete Sitte zur Weihnachtszeit, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Daher kann der Vermieter nicht die Beseitigung der Lichterkette verlangen und erst Recht nicht den Mieter deswegen kündigen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010, Az. 65 S 390/09). Erfordert die Anbringung jedoch Eingriffe in die bauliche Substanz der Fassade, so ist der Vermieter regelmäßig vorher um Erlaubnis zu fragen.
Übrigens dürfe ein Mieter nach Auffassung des Amtsgerichts Eschweiler auch außerhalb der Weihnachtszeit zum Beispiel eine bunte Partylichterkette an seinen Balkon anbringen (Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 01.08.2014, Az. 26 C 43/14).
Lichterketten auf dem Balkon bei Wohnungseigentum?
Anders kann der Sachverhalt jedoch zu bewerten sein, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergesellschaft handelt. In einem vom {G} entschiedenen Fall ({T} vom {D} {- AZ.: AZ - }), musste ein Wohnungseigentümer die Lichterkette auf dem Balkon entfernen. Den anderen Wohnungseigentümern missfiel die Beleuchtung und sie klagten auf Beseitigung. Das Landgericht Köln gab der Klage statt, da in dem Anbringen der Lichterkette mit Hilfe von Kabelbindern und Tesafilm eine bauliche Veränderung des Hauses zu sehen war. Eine solche Veränderung bedürfe immer der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.
Der Richter am Landgericht Köln lebt wohl in seiner eigenen Welt und hat keinen Bezug zur Weihnachtszeit.
Auch bezieht er sich auf die absurde Feststellung einer baulichen Veränderung.
Eine bauliche Veränderung findet auf keinen Fall durch die Verwendung von Kabelbindern und TESA-Film statt.
Der Richter und auch der/die Wohnungseigentümer sollten sich sich lieber ganz weit weg in eine einsame Gegend verkriechen.
Das gefällte Urteil ist jedenfalls hauresträubend und passt genau in die jetzige Zeit unserer Gesellschaftsform, besonders bei mir hier in Berlin.