Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?
Manche Menschen neigen dazu eine Auseinandersetzung mit einer Ohrfeige zu beenden. Doch was für rechtliche Folgen hat dies? Welche Rechte stehen demjenigen zu, der geohrfeigt wurde?
Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?
Eine Ohrfeige stellt zunächst einmal eine Körperverletzung dar und ist daher nach § 223 StGB strafbar. Dies musste zum Beispiel Beate Klarsfeld erfahren, als sie am 7. November 1968 den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger eine Ohrfeige verpasste und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde (Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 07.11.1968, Az. 380 Ds 161/68).
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann eine Strafbarkeit entfallen. So wird immer noch den erziehungsberechtigten Eltern gegenüber ihren Kindern ein Züchtigungsrecht eingeräumt. Eine Ohrfeige kann daher, soweit sie maßvoll und angemessen ist, unter dieses Recht fallen und somit gerechtfertigt sein. Das Züchtigungsrecht steht aber unter keinen Umständen Lehrern zu. Zudem entfällt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wenn die Ohrfeige keine Schmerzen verursacht und lediglich als Kundgabe einer Missbilligung anzusehen ist. In einem solchen Fall kann aber eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB bestehen.
Neben der möglichen Strafbarkeit, kann eine Ohrfeige noch eine Vielzahl von weiteren rechtlichen Folgen nach sich ziehen. So zieht eine solche im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses begangene Tätlichkeit regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers nach sich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer seit langer Zeit beanstandungsfrei im Betrieb arbeitete (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2000, Az. 5 Sa 240/00 und Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.04.2010, Az. 4 BV 13/08). Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht jedoch demgegenüber in der Regel nicht. Denn durch eine Ohrfeige wird grundsätzlich nur geringfügig das körperliche Wohlbefinden sowie das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. Landgericht Hanau, Urteil vom 12.12.1990, Az. 4 O 1184/90). Vgl. auch Schmerzensgeld für Verletzungen am Kopf.
Ich habe heute 1350 euro strafe bekommen weil ich eine person eine halbe ohrfeige gegeben habe und das nich mall mit offene handfläche sondern eine 2 finger ohrfeige. Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Und das beste ist das die geschädigte person nicht mall eine rote backe bekommen hatte oder sonst irgendwelche andere schaden. Foto beweisse bei polizei liegen vor das da keinelei Verletzung aufgetretenen sind bei die angebliche ohrfeige. Wie gesagt ohrfeige mit zwei fingern. Und das auch 15 cmm entfernung. 1350 plus Gericht kosten.
"So wird immer noch den erziehungsberechtigten Eltern gegenüber ihren Kindern ein Züchtigungsrecht eingeräumt.". Falsch. Im November 2000 wurde der § 1631 BGB geändert. § 1631 Absatz 2 BGB lautet seitdem wie folgt:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Rechtlich geahndet wird dieses Vergehen nur gegenüber öffentlichen Personen. Bei Handlungen gegenüber" normalen" Personen wird nicht einmal ein Faustschlag ins Gesicht strafrechtlich verfolgt trotz Anzeige. Also was soll dieses Gesetz, wenn es doch nicht umgesetzt wird?! Wie in vielen Sachverhalten je nach Gesicht und Öffentlichkeit! Schade! Also kann man diesen Paragrafen auch abschaffen!