Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
Quelle: refrago/rb
Bearbeitungsstand: 04.03.2016
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Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung
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Kommentare (6)
Musterkommentar
Rechtsanwalt Michael Muster
Muster Rechtsanwälte
schrieb neulich
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Tim schrieb vor 5 Minuten
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 3 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 2 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete gerade eben
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
ndexmiete
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
Quelle: refrago/rb
Bearbeitungsstand: 04.03.2016
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Musterkommentar
Rechtsanwalt Michael Muster
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schrieb neulich
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Tim schrieb vor 6 Minuten
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor 5 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 5 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 3 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete vor einer Minute
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete vor 4 Sekunden
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
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Rechtsanwalt Michael Muster
Muster Rechtsanwälte
schrieb neulich
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Tim schrieb vor 5 Minuten
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 3 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 2 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete gerade eben
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
an den der sich die scheiße bis hier hin angesehen hat: such dir Freunde oder doch wenigstens ein Hobby. HDL
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da bekommt ihr den Hackcode für eure Einbauküche um den Ofen auf vollster Leistung nutzen zu können.
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Tim antwortete vor 3 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 2 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete gerade eben
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete am 10.04.2018
ndexmiete
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
Quelle: refrago/rb
Bearbeitungsstand: 04.03.2016
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Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung
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Kommentare (7)
Musterkommentar
Rechtsanwalt Michael Muster
Muster Rechtsanwälte
schrieb neulich
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Tim schrieb vor 6 Minuten
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor 5 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 5 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 3 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete vor einer Minute
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete vor 4 Sekunden
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter insofern von Vorteil, dass dadurch die Mietänderung einfach und transparent von statten geht und somit kein großes Konfliktpotenzial beinhaltet.
Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass eine Mieterhöhung nur sehr eingeschränkt für den Vermieter möglich ist. Von Nachteil ist jedoch, dass der Mieter mit einem Indexmietvertrag vergleichsweise mehr bezahlt. Dies hat damit zu tun, dass die Verbraucherpreise seit Jahren steigen. Zudem wirken sich zum Beispiel höhere Heizkosten sowohl auf seine Betriebskosten als auch auf seine Miete aus.
Der Vermieter profitiert von der Indexmiete insofern, dass er jährlich eine Anpassung der Miete vornehmen kann, ohne dass es auf die Zustimmung des Mieters oder auf die sonstigen Beschränkungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ankommt (lesen Sie dazu: Mieterhöhung: Was ist bei einer Mieterhöhung zu beachten?). Nachteilig ist allerdings, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass die Lebenserhaltungskosten und damit die Indexmiete sinken.
Quelle: refrago/rb
Bearbeitungsstand: 04.03.2016
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Kommentare (6)
Musterkommentar
Rechtsanwalt Michael Muster
Muster Rechtsanwälte
schrieb neulich
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Tim schrieb vor 5 Minuten
1.)
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 4 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 3 Minuten
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 2 Minuten
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Tim antwortete gerade eben
Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet? Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann.
Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
Wer soll Mieter sein? Normalerweise werde alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben. Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben.
Welche Gegenleistung soll von dem Mieter bzw. von den Mietern an den Vermieter gegeben werden?
In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein.
Der Mietvertrag muss von der Vermieterseite (allen Vermietern oder bevollmächtigten Vertretern) und der Mieterseite (allen Mietern) unterschrieben werden
2.)
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Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor einer Minute
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete vor 51 Sekunden
Indexmietvertrag: Was ist eine Indexmiete?
Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Indexmiete. Aber um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn die Höhe der Miete ausgehend von einer Basismiete gemäß den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Die Vereinbarung einer solchen variablen Miete innerhalb eines Mietvertrags ist gemäß § 557b BGB zulässig. Die jeweilige Indexmiete muss mindestens ein Jahr lang bestand haben, bevor eine Anpassung möglich ist. Die Anpassung bedarf, anders als die Mieterhöhung, nicht der Zustimmung des Mieters. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Mietänderung in Textform mitteilt und die Berechnungsgrundlage offenlegt. Zudem muss er die Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben.
Hinzu kommt, dass bei einer Indexmiete eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen ist (vgl. Die Mieterhöhung: Informationen zur Rechtslage rund um die Mieterhöhung). Zulässig ist dagegen eine Erhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB), soweit die baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Darüber hinaus ist er weiterhin berechtigt, höhere Betriebskosten auf die Miete umzulegen (§ 560 BGB).
Tim antwortete gerade eben
Staffelmiete
(dmb) Immer öfter präsentieren Vermieter ihren neuen Mietern bei Vertragsunterschrift einen so genannten Staffelmietvertrag.
Zwar sind dann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im laufenden Mietverhältnis Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung ausgeschlossen. Allerdings kann der Vermieter im Gegenzug jährliche Mietpreissteigerungen von vorn herein festlegen, bei den einzelnen Staffeln muss die Kappungsgrenze nicht beachtet werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann überschritten werden.
Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam. Schon im Mietvertrag muss die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Steht im Mietvertrag lediglich, dass sich die Miete jedes Jahr um 5 Prozent erhöht, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn für die Staffelmiete anfangs Geldbeträge und später Prozentsätze ausgewiesen werden. Auch diese Vereinbarung ist unwirksam (BGH VIII ZR 197/11).
Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag kann der Mieter die Wohnung jederzeit mit der gesetzliche Frist von drei Monaten kündigen.
Häufig wird im Zusammenhang mit einem Staffelmietvertrag aber gleichzeitig ein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart. Der ist längstens für vier Jahre zulässig. Zum Ablauf der Vierjahresfrist muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können.
Enthält der Vertrag einen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren, ist die Regelung als Formularvereinbarung insgesamt unwirksam, so dass der Mieter wiederum jederzeit fristgemäß kündigen kann.