Ist Mundraub strafbar?Zur Strafbarkeit des Mundraubs
Immer wieder hört man, dass Mundraub strafbar ist. Doch was ist eigentlich Mundraub und stimmt es, dass Mundraub strafbar ist?
Unter Mundraub versteht man die Aneignung von Nahrungs- bzw. Genussmitteln sowie von Gegenständen zum hauswirtschaftlichen Gebrauch in geringer Menge oder mit geringem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. Ein Mundraub liegt daher zum Beispiel dann vor, wenn man Äpfel von Nachbarsbaum pflückt und diese zugleich verspeist. Aber auch das Entwenden von Zigaretten oder Viehfutter fällt unter dem Begriff des Mundraubs. Der Mundraub wird daher auch als „Verbrauchsmittelentwendung“ bezeichnet. Doch wie steht es mit der Strafbarkeit des Mundraubs?
Ist Mundraub strafbar?
Der Mundraub im eigentlichen Sinne ist seit dem 01. Juli 1975 nicht mehr strafbar. Davor galt er als Übertretung und zog entweder eine Geldstrafe von höchstens 500 DM oder eine Haftstrafe von maximal sechs Wochen nach sich. Die Abschaffung des eigenständigen Straftatbestands „Mundraub“ führt aber nicht dazu, dass die Entwendung von Nachbars Äpfeln nunmehr straflos bleibt. Vielmehr sind die ehemaligen Fälle des „Mundraubs“ als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB zu werten. Es macht daher grundsätzlich keinen Unterschied mehr, ob man einen Apfel oder eine Tasse entwendet. Der Diebstahl von geringwertigen Sachen wird jedoch in der Regel nur auf einen entsprechenden Strafantrag des Betroffenen verfolgt (§ 248a StGB).
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