Ist die Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. GWE eine Behörde?
Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale, auch GWE genannt, handelt es sich um ein Firmenportal im Internet. Um Kunden für das Portal zu gewinnen, schreibt die GWE Gewerbetreibende an und fragt nach der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der bereits voreingetragenen Firmendaten. Das entsprechende Formular ist auf Umweltpapier gedruckt und macht auch sonst einen amtlichen Eindruck. Viele Gewerbetreibende halten das Schreiben daher für eine behördliche Anfrage und kommen der Aufforderung der GWE nach Korrektur der Daten nach. Doch handelt es sich bei der Gewerbeauskunft-Zentrale tatsächlich um eine Behörde?
Ist die Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. GWE eine Behörde?
Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale handelt es sich, auch wenn das Formular der GWE einen solchen Eindruck macht, nicht um eine Behörde. Vielmehr wird die Gewerbeauskunft-Zentrale von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH betrieben. Dabei handelt es sich um ein privatrechtliches Unternehmen und eben nicht um eine öffentlich-rechtliche Institution. Eine Pflicht zur Korrektur der Firmendaten besteht daher nicht.
Muss man Rechnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale für einen Eintrag unter gewerbeauskunft-zentrale.de bezahlen?
Mit der Frage, ob ein Gewerbetreibender verpflichtet ist die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zu begleichen, haben sich schon vielfach die Gerichte beschäftigt. Eine Verpflichtung zur Zahlung bejahte etwa das Landgericht Düsseldorf. Seiner Ansicht nach sei der Angebotscharakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen erkennbar. Ein Unterzeichner könne sich daher nicht darauf berufen, ihm sei der Vertragsschluss durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens nicht bewusst gewesen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013, Az. 23 S 316/12). Nach Auffassung des Amtsgerichts Köln erwecke das Schreiben auch nicht den Eindruck, dass es von einer Behörde stammt (Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.06.2011, Az. 114 C 128/11). Dies sahen wiederum einige andere Gerichte anders und verneinten daher eine Zahlungspflicht (vgl. etwa Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011, Az. 42 C 11568/11).
Trotz der unterschiedlichen Entscheidungen bestehen zurzeit bei richtigem Vorgehen gute Chancen, die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht bezahlen zu müssen.
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