Gekündigt17.10.2016

Kündigung erhalten: Was muss man nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten?

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu berechtigt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter ordentlich oder auch fristlos zu kündigen. Für den Mitarbeiter hat eine solche Kündigung in der Regel erhebliche Auswirkungen, verliert er damit doch die Grundlage für seinen Lebensunterhalt. Der gekündigte Mitarbeiter muss daher einige Dinge beachten.

Was muss man bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten?

  • Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit

    Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, muss sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Liegt das Arbeitszeitende bereits vor den drei Monaten, muss sich der gekündigte Mitarbeiter innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Werden die Fristen nicht beachtet, drohen erhebliche Nachteile bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld.

  • Erhebung einer Kündigungsschutzklage

    Wer von einer Kündigung betroffen ist, sollte in Betracht ziehen, sich dagegen zur Wehr zu setzen und eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dadurch kann die Kündigung für unwirksam erklärt oder ein für den gekündigten Arbeitnehmer günstigeres Ende des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist es grundsätzlich ausgeschlossen die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Da für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage einige Dinge zu beachten sind, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.

  • Sicherung von Beweismitteln bei verhaltensbedingter Kündigung

    Wenn die Kündigung wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde, sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer Beweise bezüglich des Kündigungssachverhalts sichert. Dazu zählt etwa die Sicherung von E-Mails oder geschäftlichen Unterlagen. Auch der Austausch mit anderen Kollegen sowie die Anfertigung von Notizen können von Vorteil sein. Diese Beweissicherung sollte umgehend nach der erfolgten Kündigung geschehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der gekündigte Arbeitnehmer keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen hat. Aber auch hier gilt, dass man sich am besten an einen Rechtsanwalt wendet.

  • Entwurf eines Arbeitszeugnisses

    Zudem ist es ratsam frühzeitig nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis zu entwerfen, um auf Grundlage des Entwurfs, den Arbeitgeber darum zu bitten ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beabsichtigt wird. Denn solche Klagen enden in der Regel mit der gütlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wer sich frühzeitig um ein wohlwollendes Zeugnis bemüht, hat am ehesten die Chance seine Wünsche durchzusetzen.

  • Einschaltung eines Rechtsanwalts

    Angesichts des schwierigen und komplexen Themas ist es empfehlenswert den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Andernfalls kann es zu erheblichen Nachteilen für den gekündigten Arbeitnehmer kommen.

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