Was kann ein Mieter gegen Kinderlärm unternehmen?
Die eigenen vier Wände dienen vielen Menschen als Hort der Gemütlichkeit und Ruhe. Doch diese kann empfindlich gestört werden. Vor allem Kinder können mit ihrem Geschrei, Getrampel und lautstarkem Gespiele die Nerven der Nachbarn erheblich belasten. Kann man sich als Mieter gegen Kinderlärm zur Wehr setzen? Kann man vielleicht die Miete mindern oder das Mietverhältnis außerordentlich kündigen?
Besteht bei Kinderlärm ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Kinderlärm stellt keinen wichtigen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung dar. Weder darf ein Mieter, der sich von Kinderlärm belästigt fühlt, deswegen kündigen (vgl. Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 32 C 608/00). Noch darf der Vermieter den Eltern des Kindes nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB kündigen (vgl. Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, Az. 16 S 25/08 und Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 18.05.1982, Az. 26 C 14/82). Dies wird damit begründet, dass es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, dass Kinder durch ihren Spiel- und Bewegungstrieb sowie durch Weinen und Rufen Lärm verursachen. Ein durch dieses Verhalten entstehender Geräuschpegel ist daher hinzunehmen.
Kann der Mieter wenigstens seine Miete mindern?
Der Mieter ist auch nicht dazu berechtigt seine Miete zu mindern. Denn Kinderlärm sei nicht nur nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf dem Kleinkinddasein immanent und deshalb als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az. 409 C 285/08). Ein Mietmangel im Sinne von § 536 BGB kann daher darin nicht gesehen werden. Nur wenn der Geräuschpegel über die übliche Belästigung hinausgeht, den die Bewohner eines größeren Mietshauses ausgesetzt sind, kann ein Minderungsrecht bestehen. Dies ist aber nur bei Lärm anzunehmen, der das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigt (vgl. Amtsgericht Trier, Urteil vom 17.01.2001, Az. 5 C 194/00).
Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung, in denen ein Minderungsrecht verneint wurde:
- Ausgehender Lärm von einem Kinderspielplatz (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2009, Az. 33 C 2368/08 - 50)
- Lärmbelästigung in der Zeit von 7-22 Uhr (Landgericht München I, Urteil vom 24.02.2005, Az. 31 S 20796/04, Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az. 409 C 285/08 und Amtsgericht Hannover, Urteil vom 30.05.1984, Az. 523 C 4320/84)
- Störungen in der Mittagszeit und nach 22 Uhr (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az. 409 C 285/08 und Amtsgericht Trier, Urteil vom 17.01.2001, Az. 5 C 194/00)
Siehe vertiefend: Mietminderungstabelle Kategorie Kinderlärm A B C D
kinder sind heilig, gott bewahre das man was dagegen sagt oder sich daran gestört fühlt. richter und gesetzgeber bekommen von sowas ja wenig mit, die wohnen auf nem großem grundstück in nem haus mit viel distanz zu den nachbarn. selbst einem jungen menschen mit 22jahren wird klar gemacht, dass das leben und das wohlergehen des 6 jährigen nachbarskind mehr wert ist, als seines, anstatt es gleichwertig zu betrachten
Hallo Zusammen,
ich kenne dise Proplematik. ich habe auch Kinder die mir auf den Kopf herumtrampeln.
Leider gibt es kaum Möglichenkeiten etwas dagegen zu tun.
Man macht sonst alles gegen Lärm, gegen Auto, Zügen oder Fluglärm. Da sollte es doch auich möglichsein, denn auch Kinder brauchen Regeln und Erziehung.
Ich dachte schon an das Gericht für Menschenrechte zu schrreiben, denn ich fühle mich in meinen Menschenrechten betrogen.
Wie seht ihr das?
Es ist wirklich eine Frechheit, dass man hier nichts machen kann und auch verantwortungslos dem – in meinem Fall – 2-3 Jährigen Kind gebenüber, dass teilweise bis 1 Uhr nachts (wochentags – am WE streiten sich non-stop die "Eltern" mittels schreien, brüllen, Gegenstände und Türen werfen usw.) brüllend, kreischend durch die Wohnung trampelt, dass sämtliche Sachen in meiner Whg. vibrieren und ich wohne links über diesen "Personen". Wenn man das Kind tagsüber sieht, dann sieht man nur rot entzündete und schwarz umringte Augen. Auto fahren darf man nur mit Führerschein – Kinder kriegen darf jeder…
Wohnungssuche läuft schon, weil das geht ja gar nicht mehr…
Hallo Herr Nebel, 22.02.2018
machen sie und andere Mieter ein Lärmprotokoll. schalten sie unbedingt einen guten Fachanwalt für Mietrecht ein! Dieser stellt für sie beim Amtsgericht Antrag auf eine Einstweilige Verfügung. Das ist der schnellste Weg! Gut ist auch ein ärztliches Gutachten über Verschlimmerung ihres Gesundheitszustands/chronische Erkrankung z.B. Migräne, Tinnitus, oder Arbeitsunfähigkeit, dem Antrag beizufügen.
Viel Glück Heike B.
Hallo,
ober uns wohnt eine russische Familie, die mehr als nur Laut sind.
Kinderlärm ist ja in Ordnung, aber muss das auch nach 24 Uhr hingehommen werden? Wir sind ein 6 Parteienhaus und bereits 3 Parteien klagen über den nächtlichen Lärm. Man hört nicht nur das Laufen und Hüpfen der Kinder, sondern auch Türen knallen, Möbelrutschen und sonstigen Lärm. Nicht nur wir, die darunter wohnen, sondern auch die, die darüber und gegenüber wohnen. Zudem sind das nicht nur die Mieter (2 Erwachsene + 3 Kinder), sonder da ist auch immer haufenweise Besuch etc.
Wir müssen am nächsten Tag in die Arbeit und sind gerädert, weil wir durch den Lärm nicht schlafen können. Was sollen wir tun?
Da können wir uns die hand geben … Das gleiche hab ich auch … Meine Nerven sind blank wir kündigen und sind auf der suche nach was ruhigen weil du hast laut gesetzt ja null Chance… Es gibt zwar das gesetzt auf Ruhe aber keins gegen zu faule Eltern und zu laute Kinder so hart es klingen mag!!!!