Erst­beratung10.09.2018

Anwalts­gebühren: Was kostet eine Erst­beratung beim Rechtsanwalt?

Wer sich im Rahmen einer Erst­beratung bei einem Rechtsanwalt erhofft, eine kostenlose Auskunft oder einen kostenlosen Rat zu erhalten, kann sich schnell wundern. Denn nicht selten stellt der Rechtsanwalt das Erst­beratungs­gespräch in Rechnung. Wer meint, dass ein solches Gespräch stets kostenlos sei, hat leider unrecht. Denn der Rechtsanwalt kann grund­sätzlich für eine Erst­beratung eine Vergütung verlangen. Doch was kostet eine Erst­beratung?

Was kostet eine Erst­beratung beim Rechtsanwalt?

Was ein Rechtsanwalt als Vergütung für eine Erst­beratung verlangen darf, richtet sich nach § 34 des Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes (RVG). Danach richtet sich die Höhe der Vergütung zunächst einmal an eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine Ver­gütungsv­ereinb­arung aber nicht getroffen worden, hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf eine übliche Vergütung. Deren Höhe beschränkt § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG für das Erst­beratungs­gespräch auf 190,00 EUR. Dies gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Gewerbe­treibende oder Frei­berufler, die eine Auskunft oder ein Rat wollen, gilt diese Beschränkung jedoch nicht.
Wird der Rechtsanwalt aufgrund des Erst­beratungs­gesprächs aktiv, so werden die Kosten für die Erstberatung grund­sätzlich auf die weitere Tätigkeit angerechnet. Dies gilt aber nicht im Falle einer Vereinbarung, die die Anrechnung ausschließt (vgl. § 34 Abs. 2 RVG).

Muss ein Rechtsanwalt über die Kosten einer Erst­beratung aufklären?

Ein Rechtsanwalt muss grund­sätzlich nicht über die Kosten einer Erst­beratung aufklären. Denn von einer Kosten­pflicht muss stets ausgegangen werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil from 24.05.2007, Fn. IX ZR 89/06 und Amtsgericht Steinfurt, Urteil from 13.02.2014, Fn. 21 C 979/13). Eine Ausnahme besteht hingegen dann, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von einem kostenlosen Erst­beratungs­gespräch ausgeht und somit einer Fehl­vorstellung erliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mandant in finanziellen Schwierig­keiten steckt und er den Anwalt darauf hingewiesen hat (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil from 08.08.2012, Fn. 91 C 582/12 (18)).

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20 Gedanken zu „Anwalts­gebühren: Was kostet eine Erst­beratung beim Rechtsanwalt?

  • 11. Oktober 2021 um 11:48 Uhr
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    Meine Freundin hat eine Abmahnung bekommen. Gut zu wissen, mit welchen Kosten sie rechnen muss, wenn sie einen Anwalt einschaltet. Ich werde ihr dennoch dazu raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, der ihr hilft.

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  • 24. November 2018 um 14:23 Uhr
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    OKHallo. Ich habe vor kurzem ein zu unrecht unterirdisches Arbeitszeugnis erhalten. Dies habe ich auch bemängelt. Daher bleibt mir wohl nur der Weg zum Anwalt. Ich zögere allerdings da ich Angst vor zu hohen Kosten habe. Ich frag mich daher, was wohl ein entsprechendes Schreiben an den Personalchef kosten würde.

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  • 11. November 2018 um 11:11 Uhr
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    Der Trick mit der angeblichen "kostenlosen Erstberatung". Den "Mandanten" in ein längeres Gespräch verwickeln, möglichst viel unnützes Zeug reden und schon kann man eine Rechnung schreiben. Wichtig: Der Anwalt darf ja nicht vergessen, seine berühmte Telefonpauschale dazuzurechnen. Somit sind mit MwSt gleich mal 400 Euro FÜR NICHTS fällig. Ich erspare mir das passende Fäkalwort für Anwälte.

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  • 10. September 2018 um 20:42 Uhr
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    Als Architekt möchte ich einem Anwalt Zusammenarbeit anbieten. Meine Vorstellungen benötigen ein Aufklöärungsgespräch mit ihm. Ist ein solches Gespräsh für den Architekten kostenpflichtig?

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  • 10. Juni 2017 um 20:10 Uhr
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    Hallo, ich habe folgendes Problem: Am 22 habe ich in dem Glauben einen Mitarbeiter meiner Bank am Telefon zu haben dem Abschluss einer Mastercard-Gold zugestimmt. Auf Nachfrage bei meiner Bank (am nächsten Tag) stellte sich heraus, dass diese mit dem Anruf nichts zu tun hatte. Nun wollte ich die Bestellung widerrufen, nur leider war die gespeicherte Nummer nicht mehr erreichbar. Auch habe ich von der holländischen Firma weder Kontaktdaten noch eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Ca. zwei Wochen später hätte ich den Umschlag mit der Karte dann gegen Zahlung von 98€ Nachnahmegebür bei der Post abholen sollen. Die Annahme habe ich verweigert. Daraufhin bekomme ich nun von der Inkasso Firma Euro Collect eine Mahnung und Zahlungsaufforderung von 181,30 €. Die holländische Firma hat sich auch nach der Rücksendung nie bei mir gemeldet. Auf Nachfrage dort gab man sich uneinsichtig und verwies auf eine vermeintliche email der holländischen Firma auf welche ich nicht reagiert habe. Eine solche mail ist nie bei mir eingetroffen, auch nicht im Spam-Ordner. Jetzt läuft es auf Aussage der Fa. Euro Collect auf eine Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hinaus. Sie meinten auch dass Sie mir vor ca. 4 Wochen ein Schreiben geschickt haben …was bei mir nicht eingegangen ist… Kennnt Sich jemand damit aus? Oder hat jemand damit Erfahrung? Ich bin Student und hab keine Zeit für solchen Ärger
    Ich bin für jeden Tipp dankbar

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    • 15. Januar 2019 um 18:06 Uhr
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      also ich bin leider kein Anwalt aber da du die Karte nicht angenommen hast können sie dir die auch nicht in Rechnung stellen. Das ist doch bei allen Versandgeschäften so.
      Ich bin sehr interessiert was daraus geworden ist. Meiner Meinung nach hatten die keine Chance die Kosten einzuklagen.

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  • 2. Juni 2017 um 14:41 Uhr
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    Man ist nach zwei Ärzte- Terminen ein bisschen durcheinander und kommt irrtümlich in das Büro vom RA (RA für Familienrecht) weil man noch einen Termin beim Anwalt für Versicherungsrecht habe aber im Hinterkopf irgendwie den Namen ………………. feststeckt.
    Die Anwaltsgehilfin und der RA wundern sich zwar über den Besuch, den sie wissen ja nichts von einem Termin und von einem angeblichen Tel. Gespräch mit mir, wie auch von Unterlagen die ich angeblich schon vor Tagen für die Vorbereitung elektronisch eingereicht habe, bitten mich trotzdem zu warten um evtl. die Sache zu besprächen. Nach einer Wartezeit von ca. 40 Min. könnte ich das spezifische Problem dem RA schildern und er versprach mir sich damit auseinanderzusetzen.
    Ca. eine Stunde später, als ich nach Hause kam wurde mir es klar, dass ich beim falschen RA landete und der Termin beim RA für Versicherungsrecht ausgefallen war. Daraufhin rief ich im Büro des RA-………….. an um mitzuteilen, dass ich meine Vollmacht wegen Irrtums widerrufe und er versprach mir nichts Weiteres zu unternähmen.
    Einige Tage später lag mir seine Zahlungsaufforderung von ca. 144,-€ im Briefkasten!
    Fazit: Tür aufgemacht, Mensch reingelassen, dem ca. 30 Min. zugehöhrt, Rechnung ausgestellt. PS. ein RA in Bitburg. Mein Tel. 06563-960561

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  • 11. April 2017 um 7:42 Uhr
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    also ich finde, ein Anwalt sollte durchaus verpflichtet sein, im Rahmen einer Erstberatung bzw. über die Kosten aufzuklären. So, wie es Frau Dietlinde Eder-Lehfeldt vor zwei Jahren bereits beschrieben hat. Da ich eh vorsichtiger bin, würde ich vorab per E-Mail schon anfragen, ob und welche Gebühren bei einem Erstgespräch anfallen. Billig ist ein guter Anwalt auf keinen Fall. Und was viele nicht wissen: damit betreibt ein Anwalt keine persönliche Bereicherung, sondern damit muss er Personal und andere Unkosten tragen.

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  • 8. März 2017 um 11:34 Uhr
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    Hallo, ich hatte ein erstes Gespräch bei einer Anwältin, die wurde danach auch für mich tätig und schrieb einen Brief…. danach habe ich ihr gesagt, dass nichts weiteres Unternommen werden soll. Jetzt bekomme ich eine Rechnung von Sage und Schreibe 729,23?!?! Ist das gerecht fertig? Was kann ich tun?

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  • 8. Januar 2016 um 0:05 Uhr
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    Ich hatte mehrmals einen Anwalt aufgesucht und nach den Chancen eines falles mich informiert. Leider, bin ich einmal an einer Anwalt geraten der mich auch nicht beraten hat, sondern lediglich gesagt hat, dass er es für ihn sich nicht lohn das Thema anzunehmen, weil er die Klage zu wenig rauszuholen ist, was sein Lohn damit nicht gerecht fertigt. Nach ein Monat eine Rechnung. Habe dort angerufen und mit ihm darüber geredet, dass er mich nicht darüber informiert hat, dass er für die 5 min Beratung 230 Euro nimmmt. Er daraufhin zahlen Sie die Hälfte. Habe gesagt, dass ich damit auch nicht einverstanden bin. Aber, er war am ende Einverstanden, dass ich das Gebühr nicht zahlen kann. Nach 5 Monate flatert ein Schreiben von Ihm, dass ich die Erstberatung zahlen muss.
    Ist das In Ordnung?

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  • 3. Februar 2015 um 23:09 Uhr
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    Der Beitrag dürfte etwas genauer sein:
    1. Die Beschränkung der Gebühr für eine Erstberatung stellt nach Gesetz = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nicht BGB eine Höchstgebühr dar.D.h. selbst wenn der Anwalt nichts gesagt hat, muss der Verbraucher nicht davon asugehen, dass er die Höchstgebühr bezahlen muss. Mein Rat: immer nachfragen!
    2. Die Höchstgebühr sind 190€ zzgl. 19% MWSt = 226,10€.
    3. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist zwar keine Informationspflicht normiert, diese ergibt sich aber für Verbraucher aus der Dientsleistungsinformationsverordnung, kurz DienstLInfoV. Die ist auch für Rechtsanwälte bindend.

    Nach meiner Rechtsauffassung hat jeder Mandant den Anspruch auf eine Information über die Kosten und zwar ungefragt.

    Dietlinde Eder-Lehfelt
    Rechtsanwältin

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    • 26. März 2015 um 14:32 Uhr
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      Guten Tag, jetzt muss ich natürlich vorher fragen, ob diese Antwort bzw. Beratung etwas kostet. Ich habe mich per EMail beraten lassen, es ging um einen KFZ Stellplatz. Es wurde weder von mir gefragt noch von dem Anwalt erwähnt das die Beratung nun 238€ kostet. Ist das so richtig? Die Email vom Amwalt habe ich noch, wie gesagt, kein Anhaltspunkt für die Höhe der Kosten. Muss ich das so hinnehmen?

      Antwort
    • 4. Februar 2017 um 19:04 Uhr
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      Danke für diesen Hinweise. Auch ich bin in eine solche Falle getappt. Auf meine kurze email- Anfrage an eine ortsanssäßige Kanzlei erhielt ich einen Tag später eine email mit einer reichlichen A4-Seite mit 50 % Wissen aus dem Internet und 9 Sätze zu meinem Problem. Eine Woche später zu meiner großen Überraschung per Post eine Rechnung von über 41,65 Euro .
      Dagegen habe ich heute per Post Einspruch erhoben. Ausgang ungewiß…Dieter Beck

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    • 2. Juli 2017 um 10:22 Uhr
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      Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe auch große Probleme mit einem Anwalt, der 249,90 Euro für eine Erstberatung berechnet, obwohl ich nur eine Auskunft über die Höhe der Kosten haben wollte. Leider habe ich keine Beweise, da ich es im Telefongespräch gefragt habe. Leider schickte ich meine Unterlagen ein und habe mich nur auf das Telefongespräch bezogen und nicht noch einmal geschrieben, dass ich zuerst nur eine Auskunft über die Kosten möchte. Weiß nicht, was ich jetzt tun kann. Die RAin behauptet ich hätte um eine Beratung gebeten was ich nie wollte da ich die Rechte kannte und nur wollte, dass sie gegen eine Fluggesellschaft mich außergerichtlich vertritt, dass sie nur getan hätte, wenn sie nach Stundenlohn abrechnen könnte, dass mir dann zu teuer war.

      Antwort
  • 10. Januar 2015 um 5:45 Uhr
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    Unwissenheit kann manchmal teuer zu stehen kommen. Für. 249,-
    Weiss ich jetzt, das mein ausgesuchter Anwalt 15 Jahre Handball gespielt hat und es eine App gibt, womit man Anwaltskosten errechnen kann.

    Inkl. 20 € Telekommunikationskosten.

    Und ich bin einfacher Verkäufer, der für 20 min. Fachgespräch gut ist, dass manch einer dann gut beraten im I-Net einkaufen kann.

    Jetzt weiss ich auch, warum die Sekretärin sich bei mir so nett am telefon bedankt hat und sich auf meinen Besuch freut. Das kam mir schon zu nett vor…

    Ab jetzt wird sich durchgefragt und gegoogelt! Einen Anwalt nur noch, wenn es anders nicht geht!

    …der verdient ja sein Geld, davon träume ich…

    Antwort
  • 23. September 2014 um 13:19 Uhr
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    grundsätzlich ist vorsicht bei anwaltskonsultationen zu bewahren.
    so ein anwalt arbeitet nicht umsonst und ist oft auch nicht ihrer auffassung der sachverhalte..er wird sie aber für geld vertreten.
    dabei wäre zunächstest einmal für sie zu klären ob das was der anwalt ihnen alles als sein wissen verkaufen will nicht längst allgemein wissen oder zumindest zu ihrem eigenen wissensschatz gehört.denn der anwalt will für längst hinreichend bekanntes ebenso bezahlt werden wie für evtl. hinweise auf rechtliche gesetzgeberische zickzackkurse und normale doppeldeutigkeiten die sich gegenseitig teilweise aufheben.klären sie auch vor der gerichtsverhandlung ob sich die sache mit erfolgsaussicht halten lässt oder sie nur den urlaub des anwaltes mitfinanzieren sollen.

    Antwort
    • 6. Oktober 2014 um 7:32 Uhr
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      Das Problem ist komplex. Wer im Reisebüro nach den Kosten einer Urlaubsreise fragt, wird auch zuvor erst einmal genau angeben müssen, wann und wie lange er wo und mit welchen Leistungen Urlaub machen möchte. Das sollte der Kunde in längstens 5 min. hinreichend genau schildern können.
      Daraufhin sucht der Anbieter aus Prospekten Reisen heraus, für die alles mir festen Preisen bereits weitgehend vorgegeben ist, wobei er grundsätzlich weder für die Richtigkeit der Vorgaben, noch die Qualität der Ausführung haftet.
      Der Reisekaufmann ist gleichsam Reiseverkäufer für Reiseveranstalter auf Provisionsbasis und lebt von seinen Verkäuferqualitäten.
      Der Anwalt muss sich oft – zum Teil auch unnötig – lange Sachverhaltsschilderungen anhören, obwohl er nichts anderes zu "verkaufen" hat als seine Lebenszeit und sein Wissen und soll dann – wie man an den anderen Kommentaren entnehmen kann – in "nullkommanix" notfalls die richtige Lösung liefern über die möglicherweise seit Jahren div. Professoren sich nicht einigen können und auch unterschiedliche Gerichte unterschiedlich urteilen – und – der Anwalt soll natürlich auch dafür haften!
      Ob seine Beratung etwas Wert war, soll dann am Ende auch noch der Mandant als Laie entscheiden (der Laie examiniert und benotet den Fachmann, mal was Neues!).
      Abenteuerlich!
      Es geht nur angemessen mit einem Zeithonorar, das man zuvor vereinbaren kann, und im Rahmen der Erstberatungsgebühr bei hohem Haftungsrisiko zudem nur unter Ausschluss der Haftung.

      Antwort
  • 27. Mai 2014 um 6:16 Uhr
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    Sind Gebühren auch dann fällig, wenn es sich beim Gespräch herausstellt, dass der Anwalt keinerlei Ahnung von der entsprechenden Gesetzeslage hat und ständig in Büchern herum blättert?

    Besteht keine Anwaltspflicht, ggf. bei Terminvereinbarung oder spätestens bei Gesprächsbeginn hinzuweisen, dass er in der zu beratenden Gesetzesmaterie nicht zuhause ist? Muß ein Fachanwalt für XY mit der Rechtsentwicklung auf dem laufenden sein – oder genügt seine Zulassung von vor 10 Jahren?

    Antwort
  • 26. Mai 2014 um 23:20 Uhr
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    Meiner Meinung nach muss ein Anwalt nach dem neuen Verbraucherschutzgesetz entsprechend der Richtlinien der EU sehr wohl vor der Erstberatung sein Honorar benennen. Das ergibt sich aus den Informationspflichten bei Dienstleistungen. Gerichte und Kammern sind zwar nicht dieser Auffassung – sie müsste sich aber nach dem 13.06.2014 durchsetzen.
    Dietlinde Eder-Lehfeldt
    Rechtsanwältin

    Antwort
    • 18. August 2015 um 10:59 Uhr
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      Ich habe meine Rechtsanwältin auf das neue Verbraucherschutzgesetz hingewiesen die Anwältin wollte wegen
      wegen der Berechnung von Einheitswert 390.00 plus MWst vorab haben.Da Sie in den Büroräume keine Preislisten ausgehängt hatte
      habe ich Ihr 100.00Euro überwiesen. Das Amtsgericht hat das auch so gesehen.Vor Urteilspruch wurde durch mehrer Anwäte die auch im Saal waren die Klage zurück gezogen

      Antwort

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