Absicherung für Gläubiger und Schuldner - was bringen Kredit- und Restschuldversicherungen?
Vorbedingungen Grundsätzlich muss selbstverständlich ein Lieferantenkredit vorliegen, auch Waren- oder Handelskredit genannt. Grundsätzlich gilt beim Abschluss eines Kaufvertrages nach §433
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