Heckenschneiden21.03.2022

Hecken­schnitt-Verbot: Darf man im Frühjahr und Sommer keine Hecken beschneiden?Wann darf man Hecken schneiden? Zeiträume und Verbote

Viele Eigentümer eines Grundstücks ist oder Inhaber einer Kleingartenparzelle umgeben ihren Garten mit einer Hecke. Damit diese nicht mit der Zeit wild vor sich hin wuchert, bedarf es hin und wieder eines Heckenschnitts. Doch ist das Beschneiden der Hecke das ganze Jahr über erlaubt oder ist etwa das Beschneiden von Hecken im Frühjahr und Sommer unzulässig, wie manch einer munkelt?

Es ist tatsächlich unzulässig, zu bestimmten Zeiten Hecken zu beschneiden. Geregelt ist dies in § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG). Danach ist es grund­sätzlich verboten unter anderem Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ab­zuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig bleibt aber der schonende Form- und Pflege­schnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Hintergrund der Regelung ist, dass Hecken von vielen Tieren im Frühjahr und Sommer als Nist- und Lebens­stätte genutzt werden. Diese sollen erhalten bleiben und nicht durch eine Beschneidung zerstört werden. Zu beachten ist, dass die Länder befugt sind, weitere Verbots­zeiträume zu regeln.

Gibt es Ausnahmen vom Hecken­schnitt-Verbot?

Vom Hecken­schnitt-Verbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gibt es Ausnahmen. So gilt das Verbot zum Beispiel dann nicht, wenn die Beschneidung der Hecke behördlich angeordnet wurde oder aus Gründen der Verkehrs­sicherheit erforderlich ist (siehe: § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).

Welche Folgen hat der Verstoß gegen das Hecken­schnitt-Verbot?

Wer gegen das Hecken­schnitt-Verbot verstößt, begeht gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG eine Ordnungs­widrigkeit und riskiert eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 EUR (§ 69 Abs. 6 BNatSchG).

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