Darf der Vermieter die Pflege des Sandkastens als Betriebskosten abrechnen?
Darf der Vermieter die Pflege des Sandkastens als Betriebskosten abrechnen? Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
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