Schufa-Selbstauskunft: Wie fordert man eine Schufa-Selbstauskunft an?
Eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen ist durchaus ratsam. Denn nur so kann überprüft werden, ob nicht zu Unrecht erfolgte Einträge vorliegen. Dies ist insofern wichtig, da durch Negativeinträge die Bonität und damit Kreditwürdigkeit des Betroffenen sinkt. Ein Verbraucher hat daher seit April 2010 das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Doch wie fordert man die Auskunft an?
Wie fordert man eine Schufa-Selbstauskunft an?
Sie können die Schufa-Selbstauskunft ganz einfach über die Internetseite www.meineschufa.de unter „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ anfordern. Um diese Option zu finden, gehen Sie auf der Startseite auf das Feld „SCHUFA-Bonitätsauskunft“ und betätigen den Button „Jetzt Bestellen“. Auf der linken Seite erscheint daraufhin eine Liste über die Produkte. An vierter und letzter Stelle steht „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Nachdem Sie den dazugehörigen Link betätigt haben, erscheinen zwei Produkte. Wählen Sie davon das rechte namens „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ und drücken Sie den Button „Jetzt bestellen“. Es folgt eine Sprachauswahl zwischen deutsch, englisch und türkisch. Haben Sie sich für eine Sprache entschieden, öffnet sich das Bestellformular zur Beantragung der Selbstauskunft. Lesen Sie dieses und insbesondere die Informationen auf der zweiten Seite sorgfältig durch.
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