Wohnungsübergabe: Darf der Vermieter ablehnen?
Pflichten des Mieters
Die effektivste Lösung, um Auseinandersetzungen mit dem Vermieter zu vermeiden, besteht in der Erfüllung der gängigen Pflichten eines Mieters. Generell sollten Mieter die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben. Verklebte Böden und dicke Staubschichten schmälern den Eindruck markant und kommen beim Vermieter natürlich nicht gut an. In der Regel muss die Mietsache „besenrein“ verlassen werden. Dennoch ist es ratsam vor der Übergabe den Fußboden nicht nur abzusaugen, sondern auch grob nass zu wischen. Letzteres ist zwar keine Pflicht, kostet aber relativ wenig Zeit und der Zustand der Mietsache wirkt dadurch gleich deutlich besser. Grobe Verschmutzungen sind in jedem Fall zu entfernen. Löcher in den Wänden durch Bohren oder ähnliches sollten mit Spachtelmasse geschlossen werden. Das Material ist günstig in Baummärkten in Tubenform erhältlich, welche die Anwendung komfortabel macht.
Für Verwirrung sorgt die Schönheits-Reparaturenregelung. Viele Mieter gehen aufgrund von Recherchen im Internet automatisch davon aus, dass sie Wände, Decken, Zimmertüren, Heizkörper und die innenliegenden Fensterrahmen beim Auszug streichen müssen. Einige sehen sich sogar in der Pflicht Nutzungsspuren am Fußboden zu beseitigen. Ob Mieter zum Pinsel greifen müssen, hängt jedoch vom Mietvertrag ab. Darin kann eine Schönheitsreparatur-Klausel enthalten sein, die zum Beheben von Schönheitsfehlern verpflichtet. Welche Pflichten Mieter beim Auszug erfüllen müssen und warum es sich stets lohnt, eine friedliche Einigung zu erzielen, erfahren Sie in unseremRatgeber zum Wohnungsauszug.
Grundsätzlich sollten Mieter während der Mietdauer Buch führen und diverse Arbeiten an Wohnungen stichpunktartig dokumentieren. Das Notieren von Datum und Art der Erledigungen kann bei eventuellen Konflikten von Vorteil sein. Zudem sind schriftliche Nachweise über Anschaffungen hilfreich. Bei Schönheitsreparaturen empfiehlt sich etwa das Aufheben der Quittungen. Der Berliner Mieterverein weist in einem Artikel zur Wohnungsübergabe ergänzend auf die Bedeutung eines Übergabeprotokolls hin. Es wird auch empfohlen Fotos vom aktuellen Zustand der Wohnung zu machen und diesen von Zeugen bestätigen zu lassen. Rechnungen über Materialien, Handwerkerleistungen oder sonstige Anschaffungen sind bei Bedarf als Beweis nützlich.Mieter müssen, laut § 546 Bürgerliches Gesetzbuch, das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgeben. Die Rückgabe der Mietsache ist erfolgt, wenn:
- Die Wohnung vollständig geräumt,
- bauliche Änderungen rückgängig gemacht,
- vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen erledigt und
- alle Schlüssel abgegeben wurden.
Wohnungsübergabe-Termin vereinbaren
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es wichtig mit dem Vermieter rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren. Anschließend können Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten ohne Zeitdruck geplant und durchgeführt werden. Steht bereits bei Übergabe fest, dass der Nachmieter Einrichtungsgegenstände übernimmt, muss das dem Vermieter rechtzeitig angekündigt werden. Da die Wohnung vollständig zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen ist, muss die Übernahme mit dem Vermieter abgesprochen werden. Um Streitereien und Unklarheiten zu vermeiden, sollte mit dem Nachmieter die Übernahme schriftlich festgehalten werden. Geht beispielsweise die Küche auf den neuen Mieter über und bezahlt dieser bar, ist das zu dokumentieren, um im Nachhinein vor rechtlichen Konflikten geschützt zu sein. Das Schriftstück dient gleichzeitig als Veräußerungsnachweis gegenüber dem Vermieter.
Reagiert ein Vermieter überhaupt nicht auf Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe und ist nicht erreichbar, sollte der Zustand der Wohnung mit reichlich Fotos und mindestens einem Zeugen festgehalten werden. Das Mietobjekt muss nach den gesetzlichen Vorschriften für die Übergabe vorbereitet sein. Anschließend werden die Schlüssel mit einem Begleitschreiben inklusive Bankverbindung und Aufforderung zur Kautionsrückzahlung mit Zeugen in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen. Dieses Einwerfen gilt als erfolgreicher Zugang. Die Entfernung sämtlicher Sachen des Mieters sowie seine Aushändigung der Schlüssel stellt vor dem Gesetzt die Rückgabe der Mietsache dar. Auch ein von Zeugen und Mieter unterzeichnetes Übergabeprotokoll sollte in diesem Fall an den Vermieter ausgehändigt werden.
Eigene Rechte kennen
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es unverzichtbar die eigenen Rechte zu kennen. Informieren Sie sich vorab ausführlich über Ihre Pflichten und seien Sie sich über unwirksame Vertragsbestandteile bewusst. So können Sie im Gespräch mit dem Vermieter sachlich argumentieren. Kommt es zum Rechtsstreit, genießen Mieter mit dem richtigen Versicherungsschutz bedeutsame Vorteile. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann diese bei einem möglichen Rechtsstreit helfen – aber @LINK=https://www.financescout24.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung.aspx\8-sinnvolle-bestandteile-einer-police[achten Sie auf die Folge-Ereignis-Theorie][achten Sie auf die Folge-Ereignis-Theorie]@, ein durchaus wichtiger Bestandteil. Haben Sie Ihren Rechtsschutz erst nach Einzug abgeschlossen, müsste dieser ohne diese Theorie ansonsten nicht einspringen. Das Vergleichsportal für Versicherungen Finance Scout 24 hat zentrale Auswahlkriterien für Rechtsschutzversicherungen zusammengefasst und weist neben der Folge-Ereignis-Theorie auf ratsame Deckungssummen und die individuellen Unterschiede beim Leistungsspektrum hin.
Verweigerung und Schadensersatz
Vermieter können die Wohnungsübergabe nicht verweigern, weil beispielsweise die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt wurden. Allerdings kann je nach Mietvertrag das Recht auf Nachbesserung bestehen. Sollte dies der Fall sein und ein Mieter kommt dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, darf der Vermieter eine Frist setzen. Verstreicht diese ohne dass Arbeiten erledigt werden, dürfen Vermieter diese auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Die Rückgabepflicht seitens des Mieters ist aber dennoch erfüllt. Eine Verweigerung der Rücknahme der Mietsache aufgrund von fehlender Schlüssel ist ebenfalls nicht möglich. Stattdessen darf der Vermieter wegen fehlender Schlüssel Schadensersatz fordern. Fehlen Schlüssel zahlt der Mieter zudem den Austausch der Schließanlage, welcher hinsichtlich der Sicherheit unumgänglich ist. Vom Mieter zusätzlich angefertigte Schlüssel sind zu vernichten.
Vermieter, die eine zerstörte oder verwahrloste Wohnung zurückerhalten, sind berechtigterweise verärgert. Eine Verweigerung ist hier aber ebenfalls nur selten möglich. Eine Vorenthaltung der Räumlichkeiten seitens des Mieters liegt nur dann vor, wenn eine Inbesitznahme der Wohnung durch den Vermieter wegen Umfang oder Art noch vorhandener Besitztümer des Mieters nicht möglich wäre. Bei verwahrlosten Wohnungen haben Vermieter selbstverständlich das Recht die Mietsache auf Kosten des Mieters räumen und reinigen lassen. Sollte es zum Mietausfall kommen, weil die Räumung zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt, darf er ebenfalls Ersatz verlangen. Vorausgesetzt die Arbeiten werden zügig erledigt.
Fazit
Ein Rechtsstreit mit dem Vermieter kann teuer, nervenaufreibend und zeitaufwändig werden. Daher ist es immer ratsam eine humane Einigung anzustreben, anstatt mit rechtlichen Schritten zu drohen. Wer sich beim Reinigen der Wohnung Mühe gibt und sich hinsichtlich Ausbesserungsarbeiten aufgrund von selbst verschuldeter Schäden einsichtig zeigt, steigert seine Chancen für eine friedliche Übergabe. Ist ein gerichtlicher Konflikt unvermeidbar, profitieren Mieter von einer Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Leistungsumfang.
Siehe auch:
– Die Wohnungsübergabe - Rechtliche Informationen rund um die Wohnungsübergabe
- Kautionsrückzahlung
- Mietausfall
- Mietsache
- Mietverhältnisses
- Schadensersatz
- Schönheits-Reparaturenregelung
- Übergabeprotokoll
- Wohnungsübergabe