Rechtfertigt das verbotene Parken auf einem Privatparkplatz eine Abmahnung?
Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer ihren Pkw unbefugt auf einen Privatparkplatz abstellen. Dies ist für den Grundstückseigentümer in der Regel äußerst ärgerlich, da der Parkplatz für die erlaubte Nutzung nicht zur Verfügung steht. Kann der Grundstückseigentümer gegen solche Parksünder mittels einer Abmahnung vorgehen?
Rechtfertigt das verbotene Parken auf einem Privatparkplatz eine Abmahnung?
Das unberechtigte Parken auf einem Privatparkplatz stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar. Zudem begründet schon der einmalige Parkverstoß die Vermutung, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt. Daher steht dem Grundstückseigentümer ein Unterlassungsanspruch etwa nach § 862 Abs. 1 BGB zu (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012, Az. V ZR 230/11). Der Grundstückseigentümer kann also vom Parksünder bereits beim ersten Parkverstoß das Unterlassen des zukünftigen Falschparkens verlangen. Aus diesem Grund kann er den Parksünder auch abmahnen und von ihm die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen.
Der Artikel ist leider etwas lückenhaft.
Er geht nicht auf die Fragen ein, ob auch die Möglichkeiten bestehen, sofort gerichtlich auf Unterlassung vorgehen zu können oder das KFZ sofort kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das sind doch die Fragen, die besonders in der Praxis interessieren.