Wie kann eine Wohngemeinschaft rechtlich gebildet werden?
Unter Studenten ist es seit langer Zeit üblich Wohngemeinschaften (kurz: WG) zu bilden, um Mietkosten zu sparen. Doch auch ältere Menschen schließen sich immer öfters zu Wohngemeinschaften zusammen, um entweder Geld zu sparen oder nicht allein leben zu müssen. Im Rahmen einer WG bewohnt jede Person ihr eigenes Zimmer. Nur das Bad, die Küche oder andere Gemeinschaftsräume werden von allen WG-Mitgliedern gemeinsam genutzt. Doch wie kann eine Wohngemeinschaft rechtlich gebildet werden?
Wie kann eine Wohngemeinschaft rechtlich gebildet werden?
Für die Bildung einer Wohngemeinschaft kommen grundsätzlich folgende drei Möglichkeiten in Betracht:
Ein Hauptmieter mit mehreren Untermietern
Zunächst besteht die Möglichkeit, dass nur eine Person mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt und dieser Hauptmieter nachfolgend für die freien Zimmer auf die Suche nach Untermietern geht. In diesem Fall schließt der Hauptmieter mit jedem Untermieter einen eigenen Untermietvertrag. Dies hat den Vorteil, dass der Hauptmieter die Regeln des Zusammenlebens eigenmächtig bestimmen kann. Nachteilig ist aber, dass er allein gegenüber dem Vermieter verantwortlich ist. Zahlen etwa die Untermieter ihre Miete nicht, so muss dafür der Hauptmieter im Verhältnis zum Vermieter einstehen. Zudem kann der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen. Lesen Sie dazu folgenden Beitrag: Darf ein Vermieter seine Zustimmung zu einer Untermiete von einem Untermietzuschlag abhängig machen?
Zu beachten ist, dass sich der Hauptmieter die Erlaubnis vom Vermieter einholen sollte, sich Untermieter zu suchen. Zwar kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf eine solche Untermieterlaubnis bestehen, dennoch sollte versucht werden, eine Einigung mit dem Vermieter zu erreichen. Lesen Sie zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Untermietvertrag: Kann eine Wohnung stets untervermietet werden?
Ein Mietvertrag mit mehreren Mietern
Eine Wohngemeinschaft kann auch aus mehreren Hauptmietern bestehen. So können alle Mitglieder der WG mit dem Vermieter den Mietvertrag abschließen. In diesem Fall haben alle WG-Mitglieder dieselben Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter. Zudem haftet jeder Mieter für die Mietschulden der anderen Mieter. Problematisch kann zudem der Wechsel von Mietern sein. Da sämtliche WG-Mitglieder Mieter der Wohnung sind, kann die Wohnung nur gemeinsam gekündigt werden. Möchte daher ein WG-Mitglied aus dem Mietvertrag ausscheiden, bedarf es einer Vereinbarung zwischen sämtlichen Mietern und dem Vermieter. Lesen Sie zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Muss ein Vermieter einem Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft zustimmen?
Ein Mietvertrag mit jedem einzelnen Mieter
Eine weitere Möglichkeit zur Bildung einer Wohngemeinschaft besteht darin, dass jeder Mieter mit dem Vermieter einen eigenen Mietvertrag abschließt. Es gibt in diesem Fall also kein Mietvertrag über die gesamte Wohnung, sondern für jedes einzelne Zimmer. Dies hat den Vorteil für die Mieter, dass sie nicht für die Schulden der anderen aufkommen müssen. Auch der Wechsel von WG-Mitgliedern ist einfacher. Für den Vermieter ist aber der Verwaltungsaufwand höher, etwa bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung. Darüber hinaus können die WG-Mitglieder nicht ohne weiteres ihre Zimmer tauschen.